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Dürfen Steviablätter in Lebensmitteln verkauft werden?

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Dürfen Steviablätter in Lebensmitteln verkauft werden?

Frage

Ich bitte um Auskunft über die Verwendung von Steviablättern in Tee. Anlass ist, dass ich auf der Verpackung eines Tees Steviablätter in der Zutatenliste gefunden habe. Nach meinem Wissensstand zählen Steviablätter als Novel Food und sind damit zulassungspflichtig. Aus diesen Grund fragte ich beim Hersteller nach. Dieser antwortete, dass es sich bei Steviablättern um kein neuartiges Lebensmittel handele und es demnach auch nicht zulassungspflichtig sei. ist das richtig?

Antwort

Tee darf tatsächlich Steviablätter enthalten.

Grundsätzlich gelten Steviablätter als neuartiges Lebensmittel und müssten nach der Novel-Food-Verordnung zugelassen werden. Eine solche Zulassung gibt es bisher nicht.

Gemäß dem EU-Katalog für neuartige Lebensmittel wurden Tee, Kräuter- und Früchtetee mit Steviablättern aber bereits vor 1997 in der EU konsumiert und gelten deshalb in dieser Form nicht als neuartig. Daher sind Teemischungen, die Steviablätter als Zutat enthalten, und auch bereits aufgebrühte Tees mit Steviablättern im Handel erhältlich.

Der Novel Food-Katalog ist rechtlich zwar nicht verbindlich, dient in der Praxis aber als Bewertungsgrundlage.

Steviablätter sind nicht zu verwechseln mit dem Süßstoff „Steviolglycoside“. Dieser wird aus der Steviapflanze gewonnen und gehört zu den Zusatzstoffen. Er ist für verschiedene Lebensmittelgruppen wie Erfrischungsgetränke und Fruchtjoghurt zugelassen und wird in der Zutatenliste als „Süßungsmittel Steviolglycoside“ oder Süßungsmittel E 960“ aufgeführt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Klaus Eindörfer
19.10.2016 - 18:27

Hier fehlt die sehr wichtige Zusatzinfo, daß die „Novel Food“-Verordnung direkt aus der Feder von Monsanto stammt. Sie regelt, daß jede einzelne Substanz separat getestet und zugelassen werden muss, und macht die Zulassung für natürliche Produkte, die oft aus tausenden Substanzen bestehen, gezielt und mit voller vorsätzlicher Absicht praktisch unmöglich. Während Monsantos komplett künstliche, monomolekulare Produkte problemlos mit einem einzigen Lobbyismusvorgang zugelassen werden können.

Monsanto hat schon früher versucht, Stevia zu unterdrücken. Das frühere Verbot von Steviolgylgosiden beruht auf einer einzigen Monsanto-„Studie“, in der Ratten Fortpflanzungsprobleme bekamen, wenn sie TÄGLICH MEHR ALS DIE HÄLFTE IHRES KÖRPERGEWICHTS an Steviolglycosiden zu sich nahmen. Wohlgemerkt eine Menge, bei der selbst Wasser tödlich sein kann! Ganz zu schweigen von Salz.
Diese „Studie“ wurde in den USA als einzige Basis für das Verbot genommen, und dann von der EU plump übernommen.

In der Realität werden Steviablätten schon seit tausenden von Jahren von Indios konsumiert, und seit Jahrzehnten in Ostasien (z.B. Japan) als Süßstoff verwenden (u.ä. auch in Coca-Cola) ohne daß es je zu Problemen kam.

Und die Novel-Food-Verordnung ist für jeden offensichtlich extrem absurd, da damit praktisch jedes Naturprodukt, sei es Obst, Gemüse, Fleisch, was auch immer, erstmal Jahrzehnte an Zulassung über sich ergehen lassen müsste, und das auch nur für exakt eine genetisch identische Monokultur. (Ein Riesenvorteil für ein Unternehmen, das genetisch modifizierte Lebewesen patentiert und damit Bauern terrorisiert und über Leichen[1] geht.)

Aspartam dagegen, ist nachgewiesen unter anderem krebserregend.

Und Fragen wie diese hier, erwecken den Eindruck daß sie mit der Masche sogar einen gewissen Erfolg hatten.

Soviel dazu.
___
[1] [Link von der Redaktion entfernt] – Arte-Doku „Monsanto – Mit Gift und Genen“

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