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Kann es vegetarischen Fleischsalat geben?

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Kann es vegetarischen Fleischsalat geben?

Frage

Es gibt im Handel Produkte mit Namen wie „Fleischsalat veggie“ und ich frage mich: Darf sich ein Salat, der kein Fleisch enthält, „Fleischsalat“ nennen? Ist das nicht eine falsche Deklaration? 

Antwort

Für vegane Ersatzprodukte gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen, sondern nur „Leitsätze“. Danach sind Bezeichnungen spezifischer Feinkostsalate wie „Fleischsalat“ für vegane und vegetarische Lebensmittel nicht vorgesehen. Den Leitsätzen zufolge sollte außerdem im Hauptsichtfeld der vegane oder vegetarische Charakter des Lebensmittels deutlich werden und die Ersatzzutat angegeben sein. Die Leitsätze sind rechtlich allerdings nicht bindend. 

Für die Ersatzprodukte gelten aber die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel:
Existiert – wie bei veganen Ersatzprodukten – keine rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung, muss eine beschreibende Bezeichnung auf der Verpackung stehen. Sie muss es Verbraucher:innen beim Einkauf ermöglichen, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Lebensmitteln zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte.

Leitsätze bringen mehr Klarheit

In den „Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel“ ist beschrieben, wie vegane und vegetarische Ersatzprodukte bezeichnet werden sollten. Bezeichnungen spezifischer Feinkostsalate wie „Fleischsalat“ sind für vegane und vegetarische Lebensmittel demnach nicht vorgesehen. Falls – auch in Geschmack und Konsistenz – eine ausreichende Ähnlichkeit mit Fleischsalat besteht, ist gemäß den Leitsätzen eine Bezeichnung wie „Vegetarischer Salat auf Sojabasis nach Art eines Fleischsalats“ geeignet. Die Bezeichnung ist aber, im Gegensatz zum Produktnamen, häufig nur klein gedruckt auf der Rückseite der Verpackung zu finden.

Den Leitsätzen zufolge sollte außerdem im Hauptsichtfeld der vegane oder vegetarische Charakter des Lebensmittels deutlich werden und die Ersatzzutat angegeben sein. 

Produktname darf nicht täuschen

Für den Produktnamen auf der Vorderseite von Lebensmitteln gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. Er darf aber nicht täuschend sein. Nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit darf der Produktname nicht mit dem tierischen Original-Lebensmittel zu verwechseln sein. Insbesondere muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um ein vegetarisches oder veganes Produkt handelt. 

In Einzelfällen müssen Gerichte darüber entscheiden, ob die Aufmachung eines Lebensmittels täuschend ist. Im Bereich der vegetarischen und veganen Ersatzprodukte existieren bislang vorwiegend Gerichtsurteile zu Ersatzprodukten, die auf rechtlich geschützte Bezeichnungen Bezug nehmen. Produktnamen wie „Veierlikör“ oder „wie Frischkäse“ wurden darin als unzulässig beurteilt.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Unternehmen die Vorgaben der Leitsätze einhalten. Insbesondere sollte auf der Vorderseite klar erkennbar sein, dass es sich um ein veganes Produkt handelt. Auch die Ersatzzutat sollte dort klar gekennzeichnet sein. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Dieter Dannenberg
03.04.2023 - 18:46

Wie funktioniert eine Vegane Salamitaktik?

Michael
29.08.2023 - 14:51

Genau so wie sie seit Jahren abläuft. Es werden alle Tricks aufgewendet, um die Verbraucher zu täuschen.
Die Frage ist aber doch: Warum machen die das? Warum erfinden die nicht einfach eine Bezeichnung für veganes "Fleisch"? Nachdem hochwertiger deutscher Schaumwein nicht mehr Champagner genannt werden durfte, haben die Hersteller das Wort "Sekt" dafür erfunden. "Sekt" hat keine Bedeutung, es ist ein reines Kunstwort.
"Soja" heißt auf chinesisch "Dàdòu" und auf japanisch "Daizu". Jemand mit Hirn könnte doch daraus was machen. Es gibt übrigens Leute, die nur vom Erfinden von Markennamen leben. Das ist eine ganze Branche.

HE Hansen
02.06.2021 - 00:31

Nun ich finde es richtig ein Vegan oder vegetarisch vor oder hinter den Ersatzprodukten zu setzen, um klarzumachen um was es sich handel -
Beispiel Fleischsalat vegan statt
Pflanzencreme mit Gurken Gemüse und Proteinstreifen aus Getreide
Fakt ist das vegan oder vegetarisch ein Mehraufwand an Lebensmitteltechnologie erfordert

Andreas Vogt
16.07.2018 - 18:57

"Fleisch" ist ein Stück totes Tier. Nicht mehr, nicht weniger. Pflanzliche Produkte so zu bezeichnen, ist irreführend, wie vieles mehr, was die Lebensmittelindustrie macht. Gesetzgeber? Fehlanzeige, wohl von Lobby bestochen.

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.06.2016 - 08:14

Danke für den Hinweis. Wir haben die Aussage zu Gerichtsurteilen entfernt. Der Beschluss ist aus unserer Sicht sehr interessant. Er macht deutlich, dass es auf die Gesamtaufmachung des Lebensmittels ankommt – und somit auf den Einzelfall. Das vorliegende Produkt „Schnitzel fleischfrei“ wurde als nicht irreführend angesehen, da auf der Verpackung ausreichend deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein fleischfreies Produkt auf Basis von Milch handelt.

Auch wir sehen bei den meisten Fleischersatzprodukten ein geringes Täuschungspotenzial, weil sie aufgrund von Angaben wie „vegetarisch“ oder „fleischfrei“ nicht mit Fleischerzeugnissen zu verwechseln sind.

Käptn Schnitzel
30.05.2016 - 10:32

Die Feststellung, dass es zu den Bezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukten keine Gerichtsurteile gibt, ist nur formal zutreffend. Auch wenn es keine Urteile sondern Beschlüsse sind, existieren Gerichtsentscheidungen. Das VG Gelsenkirchen hat, bestätigt durch das OVG NRW, festgestellt, dass die Bezeichnung "Schnitzel fleischfrei" in Ordnung ist, wenn eine korrekte beschreibende Bezeichnung vorhanden ist. Link:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2012/19_L_145_12_B…

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