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Früchteriegel "Ohne Zuckerzusatz"

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Früchteriegel "Ohne Zuckerzusatz"

Frage

Auf einem süßen und zuckerreichen Fruchtriegel mit 37 Prozent Zucker wird mit der Aussage „ohne Zuckerzusatz“ geworben. Die Zutatenliste zeigt, dass hauptsächlich Taubensaftkonzentrat eingesetzt wurde, um diesen zu süßen. Im Grunde also reine Fruchtsüße. Apfelsaftkonzentrat und -püree sowie Maltodextrin sind ebenfalls enthalten. Ist die Werbung mit "Ohne Zuckerzusatz" noch erlaubt, obwohl es sich um eindeutig süßende Zutaten handelt? Wo verläuft hier die Grenze zwischen geschmacksgebender und süßender Zutat? Ist die Verwendung der Süßungsmittel durch die Produktbeschreibung "Traube-Apfel" als geschmacksgebend gerechtfertigt? Was ist mit dem Maltodextrin? Ohne Zuckerzusatz ist für mich nicht vereinbar mit einem Drittel Zucker.

Antwort

Grundsätzlich regelt die europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, dass die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ für Produkte verwendet werden darf, die keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthalten. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett zusätzlich den Hinweis „Enthält von Natur aus Zucker“ tragen.

Immer wieder erreichen uns Meldungen zu Produkten mit der Werbung „ohne Zuckerzusatz“, bei denen jedoch zuckerreiche Zutaten verwendet wurden. Während in manchen Fällen die kritische Zutat (wie Honig in einem Müsliriegel oder Apfelsaftkonzentrat in getrockneten Cranberries) mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden, ist es in anderen Fällen nicht so klar.

Gerade Ihr Beispiel ist nicht eindeutig, da es sich um die Sorte „Traube-Apfel“ handelt – hier liegt nahe, dass Traubensaftkonzentrat und Apfelsaftkonzentrat auch eine geschmacksgebende Wirkung haben und daher nicht als vorrangig süßende Zutat anzusehen sind. Ausschlaggebend ist im Einzelfall, welche Wirkung überwiegt. Entscheiden kann dies letzten Endes jedoch nur ein Gericht.

Maltodextrin dagegen ist ein Kohlenhydratgemisch, das häufig wenig Zucker enthält, kaum oder gar nicht süß schmeckt und vor allem der Konsistenz wegen verwendet wird.

Oft haben gerade Produkte, die mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ werben, einen hohen Zuckeranteil. Der Hersteller sollte dann zumindest auch den in der Verordnung vorgeschlagenen Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ verwenden, um ein Missverständnis durch den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ zu vermeiden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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