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Lebensmittel aus dem Online-Shop

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Lebensmittel aus dem Online-Shop

Frage

Ich habe am 5.11.2017 in einem Online-Shop Schoko-Herzen bestellt. Die Lieferung traf am 10.11.2017 ein. Ich wollte die Süßigkeiten für einen Adventskalender verwenden, musste aber feststellen, dass die Herzen lediglich bis zum 1.12.2017 haltbar sind, so dass sie für den Adventskalender nicht zu verwenden waren. Der Online-Händler wies auf meine Anfrage per E-Mail jegliche Schuld von sich und begründete: "Gerne können Sie uns bei jeder Bestellung kontaktieren, um das Mindesthaltbarkeitsdatum zu jedem Produkt per E-Mail zu bekommen." Der Anbieter besitzt auf seiner Homepage extra zwei Kategorien, in denen Produkte mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu verbilligten Preisen angeboten werden. Daher kann man als Verbraucher meines Erachtens nicht damit rechnen, dass reguläre Produkte nur drei Wochen haltbar sind. Schokolade hat eine Mindesthaltbarkeit von mindestens sechs Monaten. Zum Vergleich: Vor gut einem Monat bestellte ich in einem Online-Shop eines Schokoladen-Outlets ebenfalls vegane Schokolade. Die Mindesthaltbarkeit liegt bei diesen Produkten bei Oktober 2018 oder länger.

Antwort

Im Online-Handel muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für Lebensmittel angeben werden. Der Anbieter kann aber freiwillig Hinweise, wie „Dieses Produkt ist mindestens noch drei Monate ab Bestellung haltbar“ verwenden.

Erst zum Zeitpunkt der Lieferung, muss Ihnen das genaue MHD zur Verfügung stehen, beispielsweise wie in Ihrem Fall auf der Produktverpackung. Wenn Sie dann feststellen, dass das Produkt nicht Ihren Vorstellungen entspricht, haben Sie bis auf wenige Ausnahmen auch beim Kauf von Lebensmitteln ein 14-tägiges Widerrufsrecht und können es zurücksenden.

Es gibt keine Regelungen dazu, wie lange Lebensmittel nach Lieferung noch haltbar sein müssen. Da das MHD kein „Verfallsdatum“ ist, sondern lediglich angibt, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält, kann der Händler selbst abgelaufene Lebensmittel noch verkaufen. Voraussetzung: Das Produkt ist noch einwandfrei.

Ärgerlich ist die Angelegenheit dennoch. Wir können nachvollziehen, dass Sie als Kunde eine für die Produktgruppe übliche Haltbarkeit erwarten. Sie haben mit Ihrer Beschwerde beim Händler bereits den richtigen Weg gewählt. Die Antwort ist auch aus unserer Sicht unbefriedigend und wenig kundenfreundlich, denn für jedes Produkt das MHD abzufragen, ist bei regelmäßigen Online-Käufen nicht praktikabel.

Was die Schokolade angeht, müssen Sie diese nicht wegwerfen. Riecht und schmeckt sie gut? Sieht sie normal aus? Dann können Sie sie auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Eva Stark
14.03.2023 - 00:25

Ich habe in einem Online Shop verschiedene haltbare Törtchen und kleine Kuchenriegel bestellt. Auf der Internet Seite war bei den Artikeln kein Hinweis , dass das MHD bereits abgelaufen war. Die Ware kam an und war bereits über ein Jahr abgelaufen und die Kuchen völlig vertrocknet und ungenießbar. Manche Pakete hatte sogar gar kein MHD drauf stehen. Der Verkäufer behauptet einwandfreie Ware verkauft zu haben und weißt jegliche Schuld von sich. Was kann ich jetzt tun? Es handelt sich um einen Verkaufspreis von ca. 120€.

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