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Nahrungsergänzungsmittel im Online-Shop

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Nahrungsergänzungsmittel im Online-Shop

Frage

Eine Firma, die Nahrungsergänzungsmittel im Online-Shop vertreibt, gibt auf der Website keine Information über Nährwerte, auch auf telefonische Nachfrage konnte mir der Mitarbeiter keine Auskunft geben. Das halte ich für höchst bedenklich und nicht in Ordnung. Wenn ich für ein Nahrungsergänzungsmittel Geld ausgeben soll, muss ich doch wohl die Inhaltsstoffe erfahren können.

Antwort

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt für den „Fernabsatz“ vor – dazu gehören auch Online-Shops –, dass verpflichtende Informationen über Lebensmittel mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums oder des Verbrauchsdatums vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein müssen.

Für Nahrungsergänzungsmittel ist die Nährwertdeklaration, wie bei den meisten anderen Lebensmitteln, eine Pflichtangabe. Das regelt die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung. Wie diese auszusehen hat, finden Sie im Beitrag „Nährwertkennzeichnung bei Nahrungsergänzungsmitteln“ (Link s. u.).

Die Nährwertkennzeichnung muss auf der Website des Online-Shops zu finden sein.

Die Informationspflicht gilt aber nicht für Websites, die zwar Lebensmittel bewerben, diese aber nicht zum Kauf anbieten, beispielsweise Produkthersteller ohne eigenen Online-Shop.

Wenn Sie Pflichtangaben über Lebensmittel in Online-Shops vermissen, können Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Lebensmittelüberwachung wenden (Link siehe rechte Randspalte).

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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