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Sauce mit "Gratis"-Inhalt

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Sauce mit "Gratis"-Inhalt

Frage

In einem Geschäft, wo Lebensmittelposten aus Überhang, kurz vor dem Verfallsdatum etc. verkauft werden, wurden Fertigsoßen verkauft. Dabei ist mir aufgefallen, dass neben einem Tetrapack Fertigsoße mit 250 Millilitern für 0,49 Euro, die gleiche Fertigsoße im 300 Milliliter-Pack verkauft wird. Auf dieser steht groß „20 % gratis“. Diese Soße ist aber mit einem Preis von 0,69 Euro ausgezeichnet. Kann der Händler ein Produkt, das mehr Inhalt hat, aber dieser mehr Inhalt als Gratis gekennzeichnet ist, teurer verkaufen?

 

Antwort

Nicht selten lässt sich die Werbung mit Gratiszugaben nicht nachvollziehen, da das Vergleichsprodukt nicht gleichzeitig am selben Einkaufsort angeboten wird. Wenn jedoch, wie in Ihrem Fall, beide Produkte nebeneinanderstehen und die Gratisangabe offensichtlich keine ist, gehen wir von einer täuschenden Werbung aus. Diese ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ob eine Täuschung vorliegt, kann aber im Einzelfall nur ein Gericht entscheiden.

Ihr erster Ansprechpartner ist der Händler. Sie können ihn auf die widersprüchliche Kennzeichnung hinweisen. Vielleicht ist ihm nur ein Fehler unterlaufen und er bessert die Preisauszeichnung nach. Er kann aber auch die Angabe „20 % gratis“ abkleben.

Sie können uns solch einen Fall auch im Produktbereich melden (Link siehe Randspalte). Da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht prüfen können, sind dann jedoch qualitativ gute Fotos und Originalquittungen zu beiden Produkten mit demselben Datum nötig.

Grundsätzlich lohnt es sich bei Produkten, bei denen beide Varianten – mit und ohne Gratiszugabe – angeboten werden, zu vergleichen, ob beide den gleichen Preis haben, die „Extraportion“ also wirklich gratis ist. In einem Marktcheck fand die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass das bei weitem nicht immer der Fall ist und sich das Gratisangebot oft als Luftnummer herausstellte.

Ärgerlich ist so etwas in jedem Fall, denn einen Rechtsanspruch auf Preisreduzierung an der Kasse haben Sie als Kunde nicht. Sie können das Angebot des Händlers jedoch in diesem Moment ablehnen und das Produkt nicht kaufen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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