Fragen & Antworten

Schweineschmalz in Brot

Teasertitel
Schweineschmalz in Brot

Frage

In welchen Brotsorten wird Schweineschmalz verwendet? Und muss das nicht deklariert sein? Als Vegetarier habe ich das bislang nicht gewusst und bin verunsichert, welches Brot ich unbedenklich kaufen kann.

Antwort

Schweineschmalz gehört zu den Speisefetten. Es kann ein Bestandteil von Backmitteln sein, die beispielsweise für Toastbrot und Brötchen verwendet werden. Backmittel sind Stoffe oder Stoffgemische, die die Backeigenschaften von Getreide verbessern sollen. Sie vereinfachen den Herstellungsprozess und sorgen für eine einheitliche Produktqualität. Speisefette können Brot oder Kleingebäcken aber auch direkt als Zutat zugesetzt werden. Sie sorgen unter anderem für eine weiche Krume. In Laugengebäck wie der klassischen Laugenbrezel ist Schweineschmalz traditionell ein Bestandteil der Rezeptur. Auch einige Zusatzstoffe wie Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren können aus Schweineschmalz hergestellt werden.

In fertig verpacktem Brot oder Brötchen können Sie sich anhand der Zutatenliste darüber informieren, ob Schmalz enthalten ist. Bei Zusatzstoffen wie Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren lässt sich allerdings nicht erkennen, woraus sie gewonnen wurden.

Bei unverpackt angebotenem Brot – in der Bäckerei oder an der Backwarentheke – fehlt die Zutatenliste aber. Hier erfahren Sie meist nur durch Nachfragen, woraus die Produkte bestehen.

Manche Bäcker halten freiwillig Zutatenverzeichnisse bereit. Sie liegen an der Theke aus oder werden auf Anfrage zur Ansicht gegeben. Dieses Informationsangebot ist aber freiwillig.

Für Vegetarier und Veganer ist die Lebensmittelauswahl bei verarbeiteten Produkten grundsätzlich schwierig, da es bislang keine gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung vegetarischer oder veganer Produkte gibt. Im April 2016 fassten die Verbraucherschutzminister der Länder einen Beschluss über eine einheitliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“. Er stellt klar, was Verbraucher von „vegetarischen“ und „veganen“ Lebensmitteln erwarten können und welche Anforderungen Hersteller bei solchen Auslobungen erfüllen sollten. Der Beschluss ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.

Aus unserer Sicht sind hier klare Rechtsvorschriften nötig. Für Käufer muss erkennbar sein, ob und welche Bestandteile vom Tier in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.7 (22 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.