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Vollei in der Gastronomie und in Backwaren

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Vollei in der Gastronomie und in Backwaren

Frage

Mir ist bekannt, dass in Backerzeugnissen sowie in der Gastronomie "Vollei" aus dem Tetra-Pak verwendet wird und dass es sich dabei regelmäßig um Eier aus Käfighaltung handelt.

Wie kann ich mich als Verbraucher davor schützen, Produkte zu kaufen, in denen solche Eier verarbeitet wurden?

Antwort

Vollei wird in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt, denn es ist einfacher zu lagern und zu portionieren als frische Eier. Vollei gibt es in zwei Varianten: Als Flüssigei ist es homogenisiert und pasteurisiert, ein Zusatz von Konservierungsstoffen für eine längere Haltbarkeit ist erlaubt. Auch der Einsatz von Trocken-Vollei ist verbreitet. Vor allem die Backwaren- und Teigwarenindustrie verarbeitet Vollei, aber auch in der Gastronomie wird es vielfach verwendet.

Unabhängig davon, ob Hersteller frische Eier oder Vollei verwenden, muss auf dem verarbeiteten Erzeugnis nicht angegeben sein, aus welcher Haltungsform der Legehennen die Eier stammen.

Die Kennzeichnung der Haltungsform – Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung – ist nur auf frischen, unverarbeiteten Eiern verpflichtend.

Sie müssen davon ausgehen, dass ein großer Anteil der verarbeiteten Eier aus Käfighaltung stammt. Seit dem Jahr 2012 ist EU-weit nur noch die sogenannte ausgestaltete Käfighaltung erlaubt, bei denen Hennen Einstreu, Legenest und Sitzstangen zur Verfügung stehen. Diese, auch als Kleingruppenhaltung bezeichnete Haltungsform wurde 2016 in Deutschland verboten. Für bestehende Einrichtungen gilt jedoch noch eine Übergangsfrist bis 2025.

Zwar ist auch Vollei aus Boden- und Freilandhaltung erhältlich und eine freiwillige Kennzeichnung auf vorverpackten Lebensmitteln ist möglich. Solche Hinweise sind aber leider nur vereinzelt auf Lebensmitteln zu finden.

Käfigeier in verarbeiteten Lebensmitteln können Sie nur vermeiden, indem Sie Produkte mit freiwillig gekennzeichneter Haltungsform kaufen, sich beim Hersteller erkundigen oder Bio-Lebensmittel wählen.

Die Verbraucherzentralen setzen sich dafür ein, dass die Haltungsform der Legehennen verpflichtend auf eihaltigen Produkten zu kennzeichnen ist.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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