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Das Verbrauchsdatum ist ernst zu nehmen

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Das Verbrauchsdatum ist ernst zu nehmen

Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügel oder Räucherfisch sind sehr leicht verderblich und können schnell zur Gesundheitsgefahr werden. Deshalb sieht die EU-Lebensmittelinformationsverordnung für verpackte, schnell verderbliche Lebensmittel ein Verbrauchsdatum vor – es ersetzt bei diesen Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum. 

Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden kann. Nach dem angegebenen Datum darf das betreffende Produkt nicht mehr verkauft werden. Verbraucher:innen sollten das Lebensmittel dann nicht mehr essen, sondern wegwerfen, denn eine Gesundheitsgefährdung ist nicht auszuschließen.

Die korrekte Beschriftung besteht aus dem Aufdruck „zu verbrauchen bis:“ und dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Außerdem gehört eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen dazu, zum Beispiel „Bei Aufbewahrung bei maximal 7 °C zu verbrauchen bis …“

Verbrauchsdatum für leicht verderbliche Lebensmittel

Die Angabe des Verbrauchsdatums ist für frisches Geflügelfleisch oder im Handel erhältliche Rohmilch, auch Vorzugsmilch genannt, verpflichtend. Bei anderen leicht verderblichen Produkten prüfen Hersteller oder Händler im Einzelfall, ob statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum erforderlich ist.

Auf folgenden Produkten ist häufig ein Verbrauchsdatum zu finden:

  • Hackfleisch oder anderes zerkleinertes Fleisch
  • frische Bratwurst 
  • andere frische Fleischprodukte 
  • geräucherter Fisch
  • Feinkostsalate 
  • bereits geschnittene Salate 

Bei fertig verpackten Lebensmitteln ist das Verbrauchsdatum auf die Verpackung oder auf ein Etikett gedruckt.

Bei Geflügelfleisch, das an der Bedienungstheke verkauft wird, muss die Kennzeichnung auf einem Schild auf oder neben dem Geflügelfleisch, auf der Verpackung oder einem daran befestigten Etikett erfolgen.

Es ist wichtig, Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum zu unterscheiden:

  • Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann ein Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden, solange es noch einwandfrei ist. 
  • Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf eines Produktes verboten, es gehört in den Abfall. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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