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V-Label: Das Zeichen für vegetarische und vegane Produkte

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V-Label: Das Zeichen für vegetarische und vegane Produkte

Das V-Label soll Verbraucher:innen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, weltweit die Lebensmittelauswahl erleichtern. Denn anhand der Zutatenliste lässt sich nicht verlässlich erkennen, ob das Produkt Zutaten vom Tier enthält. Zusatzstoffe können beispielsweise aus tierischem Ausgangsmaterial sein, ohne dass dies erkennbar ist.

Das V-Label gibt es in den Varianten „vegan“ und „vegetarisch“ und ist in Deutschland auf rund 12.500 Lebensmitteln zu finden: 

Quelle
v-label.com/de

Kriterien für das V-Label

Für vegane Lebensmittel dürfen keine Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe oder Zusatzstoffe aus Tieren oder Tierbestandteilen verwendet werden. Auch Trägerstoffe, Aromen und Enzyme tierischen Ursprungs sind ausgeschlossen. Zulässig sind neben pflanzlichen Zutaten auch Wasser, mineralische Stoffe sowie mikrobiell auf veganen Nährmedien hergestellte Zutaten. 

Quelle
v-label.com/de

Für vegetarische Lebensmittel sind zusätzlich Erzeugnisse von lebenden Tieren, im Wesentlichen Milch, Eier und Honig, erlaubt. Ausgeschlossen von der Kennzeichnung mit diesem Label sind zum Beispiel Käse, der mit Kälberlab hergestellt wurde, Fruchtsäfte, die mit Gelatine geklärt wurden, und Margarine, die tierische Fette enthält. 

Die Definitionen „vegetarisch“ und „vegan“ des V-Labels entsprechen der Empfehlung der Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2016.

In einigen Punkten gehen die Kriterien des V-Labels über diese Definition hinaus. Beispielsweise dürfen Eier nicht aus Käfig- oder Kleingruppenhaltung stammen und ihre Herkunft muss schriftlich nachgewiesen werden. Gentechnisch veränderte Produkte dürfen das Siegel ebenfalls nicht tragen.

Hersteller, die ihre Produkte mit dem V-Label kennzeichnen wollen, müssen einen Antrag stellen. In Deutschland übernimmt die Organisation ProVeg e. V. die Vergabe des V-Labels. ProVeg e. V. vertritt die Mission von ProVeg International in Deutschland und ist aus dem Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU) hervorgegangen. 

Hersteller, die das Siegel nutzen wollen, sind verpflichtet, vor der Nutzung des Zeichens die Zusammensetzung des Produktes sowie die verwendeten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe offenzulegen. Die Einhaltung der Kriterien wird sowohl durch eine Eingangsprüfung im Rahmen der Lizensierung als auch durch eine Überprüfung unabhängiger Stellen kontrolliert. Bei jeder Änderung der Zutaten wird neu geprüft.

Im Januar 2023 wurden die Label „vegan“ und „vegetarisch“ neu gestaltet. Das neue Design soll es Verbraucher:innen ermöglichen, vegane und vegetarische Produkte noch einfacher zu unterscheiden. Bereits hergestellte Produkte können noch abverkauft werden.  

Rechtliche Regelung fehlt 

Eine Kennzeichnungspflicht von veganen und vegetarischen Lebensmitteln gibt es nicht. Hersteller können aber freiwillig Angaben machen. Eine rechtlich verbindliche Regelung und Definition ist europaweit zwar geplant. Der Zeitpunkt ist aber derzeit nicht absehbar. 

Für vegane und vegetarische Ersatzprodukte gibt es seit Dezember 2018 Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission. Sie enthalten unter anderem Definitionen für die Begriffe „vegetarisch“ oder „vegan“. Die Leitsätze sind zwar nicht rechtlich bindend, dienen jedoch Herstellern und Handel als Grundlage für die Produktion und Kennzeichnung und der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Bewertung von Lebensmitteln. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden Leitsätze häufig als Entscheidungshilfe herangezogen. 

Anhand der Zutatenliste können Käufer:innen nicht zuverlässig erkennen, ob ein verarbeitetes Lebensmittel Bestandteile vom Tier enthält: Beispielsweise können Zusatzstoffe vom Tier stammen, ohne dass dies erkennbar ist. Für Menschen, die tierische Lebensmittel meiden möchten, kann das V-Label daher beim Einkauf nützlich sein.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten vegane und vegetarische Produkte bereits auf der Vorderseite eindeutig als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnet werden, das gilt insbesondere für Ersatzprodukte. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, die Begriffe EU-weit einheitlich und rechtsverbindlich zu definieren. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Katja Engelmann
23.06.2021 - 12:32

Hallo,
ich wundere mich immer wieder, dass noch keine Diskussion um die lange Liste an Zusatzstoffen in Fleischersatzprodukten entfacht ist. Aromen hier, Geschmacksverstärker da: Um Geschmack und Optik zu imitieren, greifen doch viele Hersteller in die Trickkiste. Und niemanden stört´s. Würze, Festigungsmittel, etc. ist offensichtlich kein Tabu für nach Fleischersatz suchende Fleischfans!

Gruß
Katja Engelmann

Dieter
29.01.2020 - 18:43

Auf einem abgepackten Schnittkäse-Produkt von Kaufland mit V-Label fehlt jegliche Zutatenliste.
Es ist nicht erkennbar, aus welcher Art Milch das Produkt hergestellt ist.
Sind V-Label Produkte von der Auszeichnung mit Zutatenliste in der BRD befreit ??

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