
Ob Würze, Würzmischung oder Gewürzzubereitung: Hinter den ähnlich klingenden Begriffen verbergen sich ganz unterschiedliche Produkte. Nicht jedem Verbraucher sind die Besonderheiten klar. So erhält der Käufer einer Gewürzmischung eine reine Mischung verschiedener Gewürze – also getrockneter Pflanzenteile wie Pfeffer und Kümmel. Wer hingegen eine Würzmischung kauft, bekommt ein Produkt, das überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Salz, Zucker oder anderen Trägerstoffen besteht und zusätzlich geschmacksgebende Zutaten wie Gewürze enthält. Manch ein Verbraucher merkt das erst nach dem Kauf.
Auch Kräuter sind Gewürze
Eine rechtlich verbindliche Regelung für die Bezeichnung von Gewürzen und Würzmischungen gibt es nicht. Die verkehrsüblichen Bezeichnungen sind in den „Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten“ des Deutschen Lebensmittelbuchs festgelegt. Demnach sind Gewürze Pflanzenteile, die wegen ihrer geschmacks- oder geruchsgebenden Eigenschaften als Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind. In der Definition von Gewürzen sind Kräuter sowie Pilze, die wegen ihrer geschmacksgebenden Eigenschaften verwendet werden, eingeschlossen.
Gewürzmischungen bestehen ausschließlich aus Gewürzen
Verbraucher, die reine Gewürze ohne Geschmacksverstärker oder Aromen kaufen möchten, sind auf der sicheren Seite, wenn sie Produkte kaufen, die als „Kräuter“ oder „Gewürz“ bezeichnet sind. Auch eine Gewürzmischung besteht laut Leitsätzen ausschließlich aus Gewürzen und Kräutern.
Anders bei Gewürzzubereitungen und Gewürzpräparaten: Sie enthalten zwar mindestens 60 Prozent Gewürze, daneben kann der Hersteller aber auch andere geschmacksgebende Zutaten sowie Extrakte oder natürliche Aromastoffe aus Gewürzen zugeben. Noch weniger Pflanzenteile sind in Gewürzsalz enthalten: Dieses besteht zu mehr als 40 Prozent aus Speisesalz sowie zu mindestens 15 Prozent aus Gewürzen. Daneben sind ebenfalls weitere geschmacksgebende Zutaten und Aromen zulässig.
Hinter „Würze“ verbirgt sich gespaltenes Eiweiß
Der Begriffsdschungel rund um Gewürze hält allerdings noch weitere Definitionen bereit. Würze beispielsweise hat mit Gewürzen wenig zu tun. Hinter dem Begriff stecken vielmehr gespaltene Proteine, die „den Geschmack und/oder Geruch von Suppen, Fleischbrühen und anderen Lebensmitteln beeinflussen.“ Als Ausgangsprodukt hierfür werden eiweißreiche Stoffe, beispielsweise Fleisch, Hefe oder Soja verwendet. Der typische Geschmack von Würzen entsteht aus den verschiedenen Spaltprodukten der Eiweiße, unter anderem Glutamat.
Auch Würzmischungen brauchen keine Gewürze zu enthalten. Sie bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Salz und Zucker oder anderen Trägerstoffen. Die Vorgaben zur Zusammensetzung sind hierfür sehr gering.
Die folgende Tabelle beschreibt die Zusammensetzung der gängigsten Begriffe laut Leitsätzen im Überblick:
Begriff |
Das steckt dahinter |
Anteil an Gewürzen |
Gewürze |
Geschmacksgebende Pflanzenteile wie Blüten, Früchte, Samen, Rinden, Wurzeln etc. |
100 % |
Kräuter |
Frische oder getrocknete Blätter, Blüten, Sprosse oder Teile davon |
100 % |
Gewürzmischungen |
Mischungen ausschließlich aus Gewürzen, Kräutern und geschmacksgebenden Pilzen |
100 % |
Gewürzzubereitungen, Gewürzpräparate |
Mischungen aus Gewürzen und weiteren Zutaten, auch Aromen |
Mindestens 60 % |
Gewürzsalze |
Mischungen aus Speisesalz und Gewürzen oder Gewürzzubereitungen, auch mit Würze |
Mindestens 15 % |
Gewürzaromazubereitungen |
Gewürzzubereitungen; Gewürze sind ganz oder teilweise durch Aromen ersetzt |
Nicht vorgegeben |
Gewürzaromasalze |
Gewürzsalze; Gewürze sind ganz oder teilweise durch Aromen ersetzt |
Nicht vorgegeben |
Würzen |
Geschmacksgebende flüssige, pastenförmige oder trockene Erzeugnisse auf Eiweißbasis |
Nicht vorgegeben, in der Regel gering |
Würzmischungen |
Überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Speisesalz, Zuckerarten oder anderen Trägerstoffen |
Nicht vorgegeben, können enthalten sein |
Würzsoßen |
Fließfähige oder pastenförmige Zubereitungen mit ausgeprägt würzendem Geschmack aus zerkleinerten oder flüssigen Zutaten |
Nicht vorgegeben |
Aromen, Geschmacksverstärker und andere geschmacksverstärkende Zutaten
In verschiedenen der genannten Produkte sind Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker und Aromen erlaubt. Würzmischungen beispielsweise enthalten in der Regel Geschmacksverstärker, Würzen geschmacksverstärkende Substanzen aus dem Abbau von Eiweiß. Da sich dies kaum aus der Bezeichnung ablesen lässt, sollten Verbraucher die Zutatenliste genau lesen. Die Zusatzstoffe Geschmacksverstärker stehen als solche im Zutatenverzeichnis. Geschmacksverstärkende Substanzen können sich aber auch hinter Begriffen wie „Hefeextrakt“, „Sojaprotein“ und „Würze“ verbergen.
In den Leitsätzen für Gewürze sind mehrere ähnlich klingende Begriffe mit sehr unterschiedlicher Zusammensetzung definiert. Dass Verbraucher diese nicht immer unterscheiden können, zeigen zahlreiche Anfragen und Meldungen bei Lebensmittelklarheit.
Verbraucher, die Aromazusätze und Geschmacksverstärker – auch bei anderen Lebensmitteln – meiden möchten, sollten die Zutatenliste genau lesen. Nur einzelne Kräuter, Gewürze oder Produkte mit der Bezeichnung „Gewürzmischung“ bestehen zu 100 Prozent aus Gewürzen. Hinter anderen Bezeichnungen wie „Würze“ oder „Würzmischung“ hingegen verbergen sich Produkte oder Zutaten, die mit echten Gewürzen wenig gemein haben.
Kommentare
sehr informativer Artikel! Danke !
Wann werden endich mal alle Geschmacksverstärker (Glutamat), auch von der Lebensmittellobby gerne als Hefeextrakt, Würze, Sojawürze (nicht Sojasoße), Aroma/Aromen, gekörnte Brühe verbraucherverdummend und verbrauchertäuschend bezeichnet, rigoros verboten? Mittlerweile weiß man doch,daß Geschmacksverstärker sich im Hirn als Plaque absetzen und für Alzheimer und Parkinson verantwortlich sind. Vermutet wird auch MS und ADHS. Warum also, darf die Lebensmittellobby krankmachende Produkte, die auch noch süchtig machen, herstellen und sie auch noch verbreiten? Das könnte man als vorsätzliche Gesundheitsgefährdung bezeichnen. Da die jeweilige ReGIERung nichts tut, sollte das Verbraucherschutzministerium endlich tätig werden, aber das gehört ja auch zur ReGIERung. Also bleiben die Verbraucherschutz-Verbände. Es wird allerhöchste Zeit!
26.9.17