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Gericht verbietet aggressive Werbung für angebliches Wundermittel von Dr. Hittich

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Gericht verbietet aggressive Werbung für angebliches Wundermittel von Dr. Hittich

„Nehmen Sie jeden Tag Spirulina und Wasser, dann kann Ihnen nichts mehr fehlen“: Mit solchen und ähnlichen Werbeaussagen pries die GP Health Products GmbH, bekannt auch unter „Dr. Hittich Gesundheitsmittel“, ihr Nahrungsergänzungsmittel „Spirulina premium“ an. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen hat das Oberlandesgericht Koblenz dem Unternehmen nun bereits in zweiter Instanz mehr als zwei Dutzend Aussagen zu dem Algenprodukt verboten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Vermeintliches „Super-ÜBER-Lebensmittel" soll gegen viele Leiden helfen

Gesundheitsbezogener Werbung ist in der Health-Claim-Verordnung enge Grenzen gesetzt. Der Hersteller des Spirulina-Produktes treibt es mit seinen Aussagen allerdings auf die Spitze. Drei Tabletten täglich sollen angeblich 34,5 Kilogramm Lebensmittel ersetzen, die die Regierung als Vorrat für Krisenfälle empfiehlt. Daneben soll das vermeintliche „Super-ÜBER-Lebensmittel“ aus Algen  auch die Leber schützen, den Blutzuckerspiegel regulieren und die Gehirnfunktion verbessern. Die Spirulina-Tabletten dienen den Aussagen zufolge quasi als Wundermittel und helfen laut Werbung gegen fast jedes nur denkbare Gesundheitsleiden.

Misstrauen empfehlenswert

Die Verbraucherzentralen haben bereits mehrfach davor gewarnt, auf die illegale Masche des Herstellers hereinzufallen. Mit unhaltbaren und rechtlich nicht zugelassenen Gesundheitsversprechen verleite der Anbieter gutgläubige Verbraucher zum Kauf teurer, in der Regel unnötiger Produkte. 

Verbraucher sollten Gesundheitswerbung kritisch hinterfragen. Insbesondere Aussagen, die wie hier die Steigerung von Körperfunktionen über das normale Maß hinaus oder eine Heilung von Krankheiten versprechen, sprechen für unseriöse und unzulässige Werbung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. Februar 2018 – Az 9 U 1023/17

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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