Das ärgert beim Einkauf:

Alete Abend Milchbrei

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Abend-Milchbrei für Babys enthält 14 Gramm Zucker pro Portion
getaeuscht

Der Alete Milchbrei kann durch die Aussagen auf der Verpackung den Eindruck erwecken, er sei ideal als erste Mahlzeit nach dem vierten Lebensmonat geeignet. Wünschenswert wäre es aus unserer Sicht, wenn sich der Hersteller bei der Bewerbung und der Zusammensetzung seines Angebotes für die Säuglingsernährung an den Empfehlungen der Fachinstitutionen orientiert. Einen Getreide-Milch-Brei empfehlen diese erst ab dem 6. Monat als zweiten Brei. Zudem raten die Experten von Zucker als Zusatz in der Beikost ab.
Alete sollte daher auf die Aussage „ideal als erster Brei“ und den Zuckerzusatz verzichten sowie die Altersempfehlung auf „ab 6. Monat“ erhöhen.

Der Brei ist empfohlen ab dem 4. Monat zum Einschlafen. Immer mehr Kinder sind übergewichtig und leiden an Bluthochdruck oder Diabetes. Zucker und auch Maiszucker (Maltodextrin) haben im Brei nichts zu suchen! Laut Nährwerttabelle enthält der Brei 28 g Zucker/100 g. Der Brei wird ausgelobt als "angenehm sättigend", "gut bekömmlich" und "sorgt für eine angenehme Nacht." Die enthaltene Folgemilch trägt durch die extra Portion Stärke zur Sättigung bei. Zucker sollte in Babybrei verboten werden!
Verbraucherin aus Bruchsal vom 22.10.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Hersteller bewirbt den Abend-Milchbrei auf der Schauseite mit der Angabe „nach 4. Monat“ und „ideal als erster Brei“. Die Rückseite lobt verschiedene Eigenschaften aus, darunter „angenehm sättigend“ und „für eine angenehme Nacht“. Die Zutatenliste zählt Reisgrieß und Folgemilch als erste Zutaten auf. Die Folgemilch enthält Zucker und Maltodextrin als Zutaten. In der Nährwerttabelle gibt der Anbieter 28 g Zucker für 100 Gramm Pulver an. In einer zubereiteten Portion stecken nach den Angaben des Herstellers 14 Gramm Zucker. Wie viel davon dem natürlicherweise in Milchpulver enthaltenen Milchzucker und wie viel dem zugesetzten Zucker zuzurechnen ist, lässt sich aus der Kennzeichnung nicht ermitteln.

Das ist geregelt:

Die Diätverordnung regelt die Anforderungen an Säuglings- und Kleinkindnahrung. Nach der Verordnung darf eine Anbieter Beikost nur in Verkehr bringen, wenn auf der Verpackung steht, ab welchem vollendeten Monat sie geeignet ist. Zudem darf sie nur aus Zutaten bestehen, die nach den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen für die besondere Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern geeignet sind.

Weiterhin schreibt die Verordnung für Folgenahrung Mindestmengen an Milchzucker sowie Höchstmengen für zugesetzte Saccharose, Fruchtzucker und Honig vor. Darüber hinaus regelt sie die Zusammensetzung von Getreidebeikost. Ihr dürfen die Hersteller maximal 5 Gramm Saccharose, Fructose, Glucosesirup oder Honig pro 100 Kilokalorien zusetzen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Laut Fachinstitutionen wie der Ernährungskommission der deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sollte der erste Brei in der Säuglingsernährung ein Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei sein. Begründet wird dies damit, dass die Eisenvorräte nach 4-6 Monaten ausschließlichen Stillens in der Regel weitgehend erschöpft sind und der Eisenbedarf im zweiten Lebenshalbjahr ein Maximum erreicht. Der Milch-Getreidebrei sollte nach den Empfehlungen frühestens mit Beginn des 6. Lebensmonats die zweite Mahlzeit sein. Die Aussagen auf dem Alete Milchbrei „ideal als erster Brei“ und „nach dem 4. Monat“ stimmen daher unserer Ansicht nach nicht mit den Handlungsempfehlungen der Fachgesellschaften überein.

Darüber hinaus raten Experten den Eltern bei der Herstellung von Beikost auf die Zugabe von Zucker zu verzichten, um eine entsprechende Geschmacksprägung zu vermeiden. Die Verwendung von Folgemilch für den Alete Milchbrei ist  aus unserer Sicht nicht sinnvoll und der Brei daher auch nicht „ideal als erster Brei“.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf den Hinweis „ideal als erster Brei“ verzichten sowie den Brei mit „ab 6. Monat“ bewerben.

Stellungnahme der Alete GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe

Kurzfassung:

Das Produkt „Alete Abend-Milchbrei Grießbrei“ ist von der Zusammensetzung her nach dem 4. Monat geeignet. Sollten Eltern sich dazu entscheiden, zuerst den Milch-Getreide-Brei einzuführen, ist dies auch möglich. Da die Anmerkung nachvollziehbar ist, wird der Hinweis vom Etikett entfernt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung für Beikostprodukte werden selbstverständlich eingehalten.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, den Hinweis „ideal als erster Brei“ Anfang 2018 vom Etikett zu entfernen. Eine Ansicht der geänderten Verpackung liegt der Verbraucherzentrale noch nicht vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de