Darum geht’s:
Der Hersteller bewirbt den Abend-Milchbrei auf der Schauseite mit der Angabe „nach 4. Monat“ und „ideal als erster Brei“. Die Rückseite lobt verschiedene Eigenschaften aus, darunter „angenehm sättigend“ und „für eine angenehme Nacht“. Die Zutatenliste zählt Reisgrieß und Folgemilch als erste Zutaten auf. Die Folgemilch enthält Zucker und Maltodextrin als Zutaten. In der Nährwerttabelle gibt der Anbieter 28 g Zucker für 100 Gramm Pulver an. In einer zubereiteten Portion stecken nach den Angaben des Herstellers 14 Gramm Zucker. Wie viel davon dem natürlicherweise in Milchpulver enthaltenen Milchzucker und wie viel dem zugesetzten Zucker zuzurechnen ist, lässt sich aus der Kennzeichnung nicht ermitteln.
Das ist geregelt:
Die Diätverordnung regelt die Anforderungen an Säuglings- und Kleinkindnahrung. Nach der Verordnung darf eine Anbieter Beikost nur in Verkehr bringen, wenn auf der Verpackung steht, ab welchem vollendeten Monat sie geeignet ist. Zudem darf sie nur aus Zutaten bestehen, die nach den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen für die besondere Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern geeignet sind.
Weiterhin schreibt die Verordnung für Folgenahrung Mindestmengen an Milchzucker sowie Höchstmengen für zugesetzte Saccharose, Fruchtzucker und Honig vor. Darüber hinaus regelt sie die Zusammensetzung von Getreidebeikost. Ihr dürfen die Hersteller maximal 5 Gramm Saccharose, Fructose, Glucosesirup oder Honig pro 100 Kilokalorien zusetzen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Laut Fachinstitutionen wie der Ernährungskommission der deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sollte der erste Brei in der Säuglingsernährung ein Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei sein. Begründet wird dies damit, dass die Eisenvorräte nach 4-6 Monaten ausschließlichen Stillens in der Regel weitgehend erschöpft sind und der Eisenbedarf im zweiten Lebenshalbjahr ein Maximum erreicht. Der Milch-Getreidebrei sollte nach den Empfehlungen frühestens mit Beginn des 6. Lebensmonats die zweite Mahlzeit sein. Die Aussagen auf dem Alete Milchbrei „ideal als erster Brei“ und „nach dem 4. Monat“ stimmen daher unserer Ansicht nach nicht mit den Handlungsempfehlungen der Fachgesellschaften überein.
Darüber hinaus raten Experten den Eltern bei der Herstellung von Beikost auf die Zugabe von Zucker zu verzichten, um eine entsprechende Geschmacksprägung zu vermeiden. Die Verwendung von Folgemilch für den Alete Milchbrei ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll und der Brei daher auch nicht „ideal als erster Brei“.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf den Hinweis „ideal als erster Brei“ verzichten sowie den Brei mit „ab 6. Monat“ bewerben.