So haben Hersteller reagiert:

Alsiroyal Bioaktives Omega-3 Leinöl ehemals Bioaktives Omega-3, 1200 mg

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Empfohlene Tagesdosis für positive Wirkung auf den Cholesterinspiegel alleine bei weitem nicht ausreichend
Geändert

Für die Verbraucherzentrale ist es nachvollziehbar, dass Käufer durch die Anpreisung auf der Schauseite mehr Omega-3 Fettsäuren je Kapsel erwarten, als tatsächlich drin stecken. Die Werbung mit 1200 mg auf der Schauseite sollte entfallen oder der Anbieter klar stellen, worauf sich die Zahl genau bezieht.
Außerdem sind unserer Ansicht nach die Empfehlungen zur täglich empfohlenen Aufnahme, insbesondere in Zusammenhang mit der ausgelobten positiven Wirkung auf den Cholesterinspiegel für Verbraucher nicht schlüssig. Sie sollten klarer verständlich dargestellt und nicht vermeintlich widersprüchlich sein.

Die Firma Alsitan gibt auf der Vorderseite ihrer Alsiroyal Bioaktives Omega-3, 80 Kapseln "1200 mg" an. Der Verbraucher geht davon aus, dass sich diese Mengenangabe auf eine Kapsel bezieht. Auf der Seitenfläche der Verpackung wird der Verbraucher jedoch darüber belehrt, dass sich die Mengenangabe "1200 mg" auf zwei Kapseln bezieht. Eine einzelne Kapsel enthält also nur 600 mg Leinsamenöl, wovon nur 300 mg Omega-3-Fettsäuren sind. Die Vorderseiten-Angabe "1200 mg" Bioaktives Omega-3 reduziert sich somit auf tatsächlich 300 mg Omega-3-Fettsäuren. Ist das noch eine faire Verbraucherinformation?
Verbraucher aus Hagen vom 22.12.2014

 

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Kartons steht direkt unter dem Produktnamen "1200 mg", darüber 80 Kapseln. Auf einer Seitenfläche der Verpackung finden sich die Mengenangaben pro Kapsel, 600 mg Leinsamenöl und 300 mg Alpha-Linolensäure. Der Verbraucher sieht sich durch die Aufmachung der Schauseite über die enthaltene Menge an Omega-3-Fettsäuren pro Kapsel und damit auch in der Packung getäuscht.

Zusätzlich ist der Redaktion aufgefallen, dass sowohl auf der Schauseite mit „1-2 x täglich“, auf der Rückseite mit „schon 1 bis 2 Kapseln täglich reichen aus“ und auf einer Seite des Kartons mit „Verzehrsempfehlung: 1-2 Kapseln täglich…“ die Aufnahme von 300-600 mg Alpha-Linolensäure/Tag empfohlen wird. Bei der Verzehrsempfehlung stehen zusätzlich die Hinweise „Für die positive Wirkung auf den Cholesterinspiegel müssen täglich 2 g Alpha-Linolensäure verzehrt werden.“ und „Die angegebene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.“

Dieser „vermeintliche“ Widerspruch wird für den Verbraucher nicht durch weitere Angaben aufgelöst. Denn 2 g Alpha-Linolensäure/Tag stecken nicht in 1-2 sondern in 7 Kapseln des Produktes.

Das ist geregelt:

Nach der Heath-Claims-Verordnung (HCVO) muss ein Lebensmittel für die Werbung mit „Quelle von Omega-3-Fettsäuren“ oder gleichbedeutenden Hinweisen mindestens 0,3 g Alpha-Linolensäure (ALA) pro 100 Gramm und 100 kcal enthalten. Für die nährwertbezogene Angabe "Mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren" sind mindestens 0,6 g ALA pro 100 g und pro 100 kcal erforderlich.

Sind die Vorgaben für „Quelle von Omega-3-Fettsäuren“ erfüllt, ist der Claim „Alpha-Linolensäure trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“ erlaubt. Der Claim ist an den zusätzlichen Hinweis gebunden, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 2 g ALA einstellt.

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) schreibt den Warnhinweis vor „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.“.
Rechtlich vorgeschriebene Mengen für eine empfehlenswerte Tagesdosis oder eine nicht zu überschreitende Höchstmenge gibt es für ALA nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Schauseite erweckt unserer Meinung nach den falschen Eindruck, 1-2 Kapseln liefern 1200-2400 mg Omega-3 Fettsäuren als täglich empfohlene Menge. Die als Inhalt angegebenen „80 Kapseln“ müssten demnach für 40-80 Tage reichen. Bereits für 1200 mg Alpha-Linolensäure sind jedoch bereits 4 Kapseln pro Tag erforderlich, wodurch die Packung nach 20 Tagen leer wäre.

Der Text auf der Verpackungsrückseite erläutert den positiven Einfluss von Omega-3-Fettsäuren, im Besonderen von Leinsamenöl, für einen normalen Cholesterinspiegel. Direkt danach folgt der Hinweis, dass 1-2 Kapseln täglich ausreichen. Die an anderer Stelle der Verpackung angegebenen 2 g ALA als erforderliche Tageszufuhr für einen normalen Cholesterinspiegel wirken dazu widersprüchlich. Verbraucher können zu Recht irritiert sein, wie viele Kapseln des NEMs ausreichen. Denn für 2 g ALA wären 7 Kapseln notwendig.

Das vorliegende Nahrungsergänzungsmittel (NEM) erfüllt die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben zur Werbung mit Omega-3-Fettsäuren/Alpha-Linolensäure und die Kennzeichnung von NEM.

Fazit:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter die Aufmachung der Schauseite so umgestalten, dass Verbraucher nicht mehr 1200 mg ALA in einer Kapsel erwarten, die tatsächlich lediglich 300 mg enthält.

Außerdem sollten die Texte auf der Verpackung verbraucherverständlich erläutern, wie die Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels zu erreichen ist. Als Klarstellung ist eine Erklärung erforderlich, dass Alsiroyal Omega-3 allenfalls eine Ergänzung zum Verzehr von Omega-3 Fettsäuren-reichen Lebensmitteln sein kann.

Stellungnahme der Alsitan GmbH, Greifenberg

Kurzfassung:

Das Produkt ist ordnungsgemäß gekennzeichnet. Für die Verwendung der zugelassenen Angabe „zur Unterstützung eines gesunden Cholesterinspiegels“ müssen mindestens 0,3 g Alpha-Linolensäure/100 g des Produktes enthalten sein. Dies wird mit 35,6 g ALA pro 100 g erfüllt. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber den Hinweis, dass sich die Wirkung einstellt, wenn täglich 2 g Alpha-Linolensäure verzehrt werden. Ebenfalls stellt es eine Pflichtangabe dar, dass formuliert werden muss, die empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten.

Ergebnis

Der Anbieter hat auf der Schauseite die „1200 mg“ unterhalb des Produktnamens entfernt und den Produktnamen in „Bioaktives Omega-3 Leinöl“ erweitert. Damit ist der vom Verbraucher kritisierte Täuschungsvorwurf beseitigt.

Die verschiedenen Hinweise zur Versorgung mit Omega-3 Fettsäuren, auch in Bezug auf den Cholesterinspiegel, sind unverändert. Sie können unseres Erachtens Verbraucher weiterhin über die Nützlichkeit des Nahrungsergänzungsmittels in die Irre führen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de