Das ärgert beim Einkauf:

Asia Matcha-Teegetränk Zitronengras-Ingwer-Orangen-Geschmack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Matcha-Tee in der Zutatenliste nicht genannt
getaeuscht

Matcha-Tee ist als besonderer Tee bekannt, der entsprechend hochpreisig ist. Verbraucher können deshalb irritiert sein, wenn Matcha-Tee auf der Schauseite angepriesen wird, aber in der Zutatenliste nicht auftaucht.
Im Produktnamen ausgelobte und abgebildete Zutaten sollte der Anbieter auch im Zutatenverzeichnis namentlich erwähnen, wenn sie im Produkt stecken.

Das Getränk wird im Titel als "Matcha-Teegetränk" benannt und auch auf dem Foto ist der grüne Matcha Pulvertee mit dem üblichen Rührbesen für Matcha abgebildet. Alle drei Geschmacksrichtungen dieses Getränkes enthalten jedoch überhaupt gar keinen Matcha (Anmerkung der Redaktion: namentlich taucht nur „grüner Tee“ auf), wie aus der Zutatenliste zu entnehmen ist. Dadurch fühle ich mich betrogen.
Verbraucher aus Koblenz vom 03.02.2016

Darum geht’s:

Das Produkt trägt die Bezeichnung „Asia Matcha-Teegetränk …“. Stilisiert ist im Hintergrund eine Pagode zu sehen. Zudem sind Teeblätter, grünes Teepulver, ein typischer Matcha-Rührbesen sowie ein Zitronenschnitz abgebildet. Die Zutatenliste nennt neben weiteren Zutaten grünen Tee (0,12 %).

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Matcha“ heißt so viel wie gemahlener Grüntee. Es ist ein unter speziellen Bedingungen erzeugter Grüntee, der als qualitativ hochwertig gilt. Er ist als gemahlenes Pulver zu hohen Preisen im Handel. Verbraucher wissen oft nicht, dass Matcha-Tee eine spezielle Produktionsweise des grünen Tees meint.

Fazit:

Der Anbieter sollte auch in der Zutatenliste erwähnen, dass es sich bei dem deklarierten Grüntee um Matcha-Tee handelt. Ohne diesen Hinweis können Verbraucher vergeblich Matcha-Tee suchen und sich wie in diesem Fall getäuscht sehen.

Stellungnahme der riha WeserGold Getränke GmbH, Rinteln

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Grüntee in der Zutatenliste ist Matcha (zu Pulver vermahlener Grüntee). Unsere Produkte werden vor Markteinführung von einem unabhängigen Labor geprüft, um einwandfreie Produkt- und Deklarationssicherheit zu gewährleisten. Das ist auch hier geschehen und es gab keine Einwände. Gerne werden wir jedoch im Falle einer neuen Druckauflage die Verbrauchermeinung berücksichtigen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de