So haben Hersteller reagiert:

Bio-Edamer Käse in Scheiben geschnitten

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Herkunft des Käse aus Österreichnun eindeutiger: Aus dem Herkunftshinweis „EU-Landwirtschaft“ auf der Rückseite wird „AT-Landwirtschaft“.
Geändert

Die Aufmachung des Käses vermittelt durch das Logo und die Herstellerangabe ein regionales Produkt aus Österreich. Auf der Rückseite dagegen steht – außer Österreich als Firmenadresse – im Identitätskennzeichen „DE“ und unter dem Bio-Siegel „EU-Landwirtschaft“. Ein österreichischer Käse sollte auch eindeutig als Käse aus Österreich zu erkennen sein.

Aufschrift Genussland Österreich, Rot-Weiß-Rote Fahne mit Konturen Österreich, Anbieter: Concept Fresh VertriebsgesmbH, A-4055 Pucking.
Aber: DE BY 13136 EG
Ich bevorzuge grundsätzlich österreichische Produkte.
Bei diesem habe ich aber meine Zweifel.
Verbraucher aus Grünwald vom 26.10.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Käseverpackung stehen über dem groß gedruckten Produktnamen „Bio-Edamer Käse in Scheiben geschnitten“ ein Logo in den Farben der österreichischen Flagge und der Kontur des Landes. Dieses Logo trägt unter anderem die Aufschrift „Genussland Österreich“.

Auf der Verpackungsrückseite steht die Adresse der Vertriebsgesellschaft in Österreich. Das Identitätskennzeichen enthält das Kürzel „DE“ für Deutschland und das bayrische Länderkürzel „BY“. Das Bio-Siegel nennt eine deutsche Öko-Kontrollstelle sowie darunter die Angabe zur Herkunft „EU-Landwirtschaft“.

Das ist geregelt:

In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist festgelegt, dass auf verpackten Lebensmitteln der Name oder die Firma und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers verpflichtend anzugeben sind. Lebensmittelunternehmer kann der Hersteller, Importeur, Verpacker oder Verkäufer sein. Der Produktionsort der Ware muss in der Regel nicht angegeben sein.

Entsprechend der EU-Ökoverordnung gilt für die Kennzeichnung: Auf Bio-Lebensmitteln muss die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle stehen. Außerdem tragen vorverpackte Lebensmittel auch das Gemeinschaftslogo. Zusätzlich ist auch die Herkunft der landwirtschaftlichen Ausgangstoffe anzugeben, beispielweise „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden. Stammen alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des Produktes aus demselben Land, kann die genannte Angabe „EU” oder „Nicht-EU” durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden, wobei kleine Zutatenmengen außer Acht bleiben können.

Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es stellt jedoch keine Verbraucherinformation dar. Es gibt den Behörden der Lebensmittelüberwachung anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Käse, der ausdrücklich mit der Herkunft „Österreich“ wirbt, ist es für Kunden höchst verwirrend, wenn mehrere Kennzeichnungselemente auf der Verpackung auf unterschiedliche Länder und Regionen verweisen:
·Die Herkunftsangabe „EU-Landwirtschaft“ unterhalb des Bio-Siegels irritiert. Bei einem Käse, der mit der Herkunft Österreich wirbt, sollte die Milch auch aus Österreich stammen. In diesem Fall wäre die konkrete Herkunftsangabe „Österreich“ angebracht.
·Das Identitätskennzeichen zeigt zwar lediglich den Betrieb an, der den letzten Verarbeitungsschritt durchgeführt hat. Verbraucher interpretieren das Kennzeichen aber fälschlicherweise häufig als Verweis auf die Herkunft – die Angaben „DE“ und „BY“ können in diesem Fall Zweifel aufkommen lassen.
·Weist auch die Öko-Kontrollstelle auf Deutschland hin, kann dies Verbraucher zusätzlich über die Herkunft des Käses verunsichern.

Fazit:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale können derartige Verbraucherirritationen durch einen entsprechend großen, zusätzlichen Aufdruck wie „Käse aus Österreich. Abgepackt in Deutschland“ an gut einsehbarer Stelle verhindert werden.
Wenn mit einem Herkunftsland geworben wird und die Zutaten von dort stammen, sollten Anbieter das konkrete Herkunftsland – in diesem Fall „Österreich“ – unter dem Bio-Siegel nennen.

Stellungnahme

Stellungnahme Concept Fresh Vertriebsgesellschaft mbH, Pucking, Österreich

Kurzfassung:

Der GLÖ-Bio Edamer trägt trotz österreichischer Herkunft deutsche Kennzeichen, da der Produktionsschritt Schneiden und Verpacken mangels Alternative in Österreich in einem bayrischen Betrieb durchgeführt wird. Auf den Etiketten müssen gesetzlich vorgeschriebene, aber platzraubende Angaben angeführt werden. Die zusätzlich freiwillige Angabe des Herkunftslandes wird deshalb über die Logos gelöst.

Ergebnis

Der Hersteller hat den Herkunftshinweis „EU-Landwirtschaft“ unterhalb des Bio-Siegels durch „AT-Landwirtschaft“ ersetzt. Die geänderten Verpackungen sind ab Februar 2018 im Handel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de