So haben Hersteller reagiert:

Brüggen Gourmet Müsli Traditionelle Art / Vollkorn Gourmet Müsli Trauben Nuss

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Müsli umbenannt und nicht mehr mit „Traditionelle Art“ beworben
Geändert

Erweckt die Bezeichnung eines Produktes den Eindruck, es sei nach traditioneller Rezeptur hergestellt, sollte dies zutreffen.
Die Werbung mit dem Begriff „Tradition“ steht im Widerspruch zu einem Müsli mit Magermilchpulver. Sie sollte entfallen oder es sollte bereits auf der Schauseite ein Hinweis erfolgen dass diese unübliche Zutat im Produkt steckt.

Das Müsli wird als "Gourmet Müsli" mit dem Zusatz "Traditionelle Art" verkauft. Ich gehe also davon aus, dass Milchprodukte erst später zugesetzt werden wie es auf der Rückseite der Packung erklärt wird. Da ich Obstsaft in das Müsli gebe, möchte ich keinen Milchbestandteil im Produkt haben. Beim Einkauf bin ich  davon ausgegangen, dass nur Flocken, Sultaninen und Nüsse/Mandeln enthalten sind. Später musste ich feststellen, dass Magermilchpulver enthalten ist. Diese Zutat muss deutlicher gekennzeichnet werden.
Herr L. aus Hannover vom 17.12.2013

Darum geht’s:

Die Schauseite des Kartons zeigt eine Schale mit Müsli aus Getreideflocken, Rosinen und Mandeln in Milch. Separat davon sind außerdem ein paar Rosinen, Mandeln, Haselnüsse und Weintrauben abgebildet. Über dem Produktnamen  „Gourmet Müsli“ steht  augenfällig der Hinweis „Traditionelle Art“.

Die Zutatenliste überrascht im Hinblick darauf, was der Anbieter unter traditioneller Art versteht. Neben typischen Zutaten von Fertigmüsli steht Magermilchpulver noch vor Haselnüssen und Mandeln. Der Verbraucher kann sich getäuscht sehenen, weil er Magermilchpulver in einem traditionellen Rezept nicht erwartet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung „Traditionelle Art“ weist auf die Standardzutaten Flocken, Trockenfrüchte und Nüsse hin. Isoliertes Magermilchpulver ist kein traditionelles Lebensmittel und auch für fertige Müslimischungen keine übliche Zutat.
Magermilchpulver hat nach Auffassung der Verbraucherzentrale in einem Müsli, das mit Tradition wirbt, nichts zu suchen.

Fazit:

Um falsche Erwartungen beim Verbraucher zu vermeiden, muss unserer Ansicht nach die Werbung „Traditionelle Art“ entfallen oder beispielsweise der Hinweis „enthält Milchpulver“ auf der Schauseite stehen.

Stellungnahme der H. & J. Brüggen KG, Lübeck

Kurzfassung:

Das Müsli ist angelehnt an die Rezeptur nach Birchner-Benner, die traditionell Kondensmilch enthielt. Das Magermilchpulver ist als allergene Zutat in der Zutatenliste hervorgehoben. Die Abbildung ist lediglich ein Serviervorschlag. Im Zubereitungshinweis werden Milch, Joghurt und Rahm beispielhaft aufgeführt, da ein Müsli traditionell mit Milcherzeugnissen konsumiert wird. Die Verpackung wird angepasst.

Ergebnis

Der Anbieter hat das Produkt in „Vollkorn Gourmet Müsli Trauben Nuss“ umbenannt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de