Das ärgert beim Einkauf:

Choco Bistro White Chocolate & Cranberry Cookies

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Bei Licht betrachtet: Die getrockneten Beeren sind eine Mischung aus Rosinen und den angepriesenen "Cranberrys".
getaeuscht

Die Schauseite lobt mehrfach "Cranberrys" und weiße Schokolade als Zutaten der Cookies aus. Dass sogar mehr Rosinen als "Cranberrys" in den Keksen stecken, steht lediglich in der Zutatenliste. Um falsche Vorstellungen über die Zusammensetzung des Inhalts beim Verbraucher zu vermeiden, sollten der Produktname und die Abbildung bereits beim ersten Blick auf die Packung auf die Rosinen hinweisen.

Aktuell bietet Aldi Süd 200g-Packungen von Choco Bistro Cookies mit der Angabe White Chocolate & Cranberry und deren Abbildung auf der Vorderseite an und suggeriert damit die ausschließlichen Bestandteile. Nur auf der Rückseite (in kleiner Schrift) wird auf lediglich 20% Schokolade und 8 % Cranberries hingewiesen. Der Großteil wird nämlich an Rosinen und Korinthen, also geringwertigeren Früchten, zugesetzt!
Verbraucher aus Duisburg vom 04.07.2019

Durch die Verpackungsabbildung und durch den Namen haben wir einen hohen Anteil an leckeren Cranberry-Stücken erwartet. Beim Verzehr und genauerem Blick auf die Zutatenliste mussten wir aber feststellen, dass ein mindestens genauso hoher Anteil Rosinen enthalten ist – das finden wir enttäuschend und wenig kundenfreundlich. Eine Anpassung des Namens oder der Abbildung oder zumindest eine genaue Nennung des Rosinenanteils im Zutatenverzeichnis fänden wir angebracht.
Verbraucherin aus Wolfratshausen vom 27.09.2014

Darum geht’s:

Die Kekse weisen auf der Hauptsichtseite zweimal verbal, im Produktnamen und durch den zusätzlichen Hinweis „mit den delikaten amerikanischen Cranberries“, und zweimal bildlich, durch eingebackene "Cranberrys" und einen Zweig "Cranberrys", auf die Zutat hin.
Tatsächlich stehen Rosinen in der Zutatenliste vor "Cranberrys".

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Von der Größe und der Konsistenz sind getrocknete Weinbeeren und gezuckerte, getrocknete "Cranberrys" ähnlich. Unserer Ansicht nach fällt es beim Verzehr sicher nicht jedem Verbraucher auf, dass die vermeintlichen "Cranberrys" zum Teil Rosinen sind. Ein Schelm, wer dabei an den Preisunterschied von Rosinen und "Cranberrys" und deren höherwertiges Image denkt.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der Merba B.V., NL-Oosterhout

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Bei der Abbildung und Auslobung von Rohstoffen wird unterschieden zwischen wertgebenden „geschmacks-“ Zutaten und „funktionellen“ Zutaten. Weiße Schokolade und Cranberries sind in diesem Fall jene Zutaten, die für den Geschmack des Produktes verantwortlich sind. Deshalb wurden diese Rohstoffe ausgelobt und abgebildet. Rosinen werden bei diesem Produkt nicht als Geschmacksbringer eingesetzt, sondern um den Cookies eine optimale Struktur und einen guten Einbiss zu geben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de