Das ärgert beim Einkauf:

CrustiCroc Salt & Vinegar

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Chips mit Salz und Essig beworben, nur Essiggeschmack enthalten
getaeuscht

Kartoffelchips, die auf der Vorderseite der Verpackung mit Essig werben, sollten diesen als Zutat enthalten. Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn sie auf der Rückseite erkennen, dass tatsächlich nur Essiggeschmack enthalten ist. Der Hersteller sollte die Aufmachung oder Rezeptur so gestalten, dass bei Verbrauchern keine falsche Erwartung über die Zusammensetzung entsteht.

Die Verpackung wirbt mit Salz und Essig (Vinegar) doch in der Zutatenliste ist kein Essig vorhanden. Auch wenn auf der Rückseite von Essiggeschmack gesprochen wird, vorn ist das nicht zu erkennen.
Verbraucher aus Leipzig vom 02.12.2016

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Verpackung heißt das Produkt „Crusti Croc Salt & Vinegar“. Abgebildet sind Kartoffelchips sowie Salz in einer Holzschaufel und eine gefüllte Essigflasche. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Knusprige Kartoffelchips mit Meersalz und Essiggeschmack“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt keinen Essig. Vielmehr sorgen Säuerungsmittel und natürliche Aromen für den Essiggeschmack.
Der Verbraucher sieht sich daher durch den Produktnamen über die Zusammensetzung des Produktes getäuscht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn Produkte auf der Verpackungsvorderseite mit Lebensmitteln wie Essig werben, erwarten Verbraucher diese Lebensmittel als Zutaten im Produkt. Die Kartoffelchips werben nicht nur textlich, sondern auch bildlich mit Essig. Wir können daher gut nachvollziehen, dass Verbraucher sich getäuscht sehen. Produktnamen und Abbildungen sollten der tatsächlichen Zusammensetzung entsprechen.

Fazit:

Der Produktname „Crusti Croc Salt & Vinegar“ und die Abbildungen auf der Vorderseite weisen klar auf Essig als Zutat hin. Der Hersteller sollte Essig als Zutat verwenden oder diese Art der Werbung unterlassen.

Stellungnahme der LVG Lebensmittelbetriebs-GmbH, Wildeshausen

Kurzfassung:

Die Kennzeichnung der Kartoffelchips entspricht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Die Aufmachung auf der Frontseite beschreibt den charakteristischen Geschmack nach Salz und Essig. Gleichwohl nehmen wir die Anmerkungen des Konsumenten ernst und werden bei der nächsten Überarbeitung des Verpackungslayouts die Aufmachung dahingehende zukünftig klarer gestalten.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt für die nächste Überarbeitung des Verpackungslayouts eine klarere Darstellung an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de