Das ärgert beim Einkauf:

Der alte Hochstädter Z Plus Grape

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Unklare Produktdarstellung und schlecht lesbare Zutaten
getaeuscht

Ich habe das Produkt Ende September bei Edeka in Frankfurt gekauft. Ich war doppelt getäuscht durch das Produkt. Ich hatte gemäß Etikett auf der Vorderseite ein erfrischendes, Getränk aus Apfel-Zidre und Grapefruitsaft (leicht bitter) erwartet. Tatsächlich hat es dann recht süßlich und wenig erfrischend geschmeckt. Beim Trinken und dem Versuch die Rückseite genauer zu entziffern, stellte ich dann fest, dass kein Grapefruitsaft, sondern nur ein Grapefruit-Erfrischungsgetränk enthalten ist. Die weitere lange Zutatenliste konnte ich nicht sofort erkennen, weil die helle Schrift der Zutatenliste sehr klein ist und zudem noch im heller werdenden Hintergrund des Etiketts verschwindet. Das muss scheinbar bewusst so farblich gestaltet worden sein, damit die lange Zutatenliste mit der geringen Grapefruitsaftmenge schlecht lesbar wird, oder?
Verbraucherin aus Frankfurt/M.  vom 14.10.2014

Zusammenfassung:

Die Aufmachung der Schauseite gibt keine klaren Informationen, was für ein Getränk in der Flasche steckt. Die Zutatenliste ist so schlecht lesbar, dass ein Blick ins Zutatenverzeichnis dem Verbraucher keine Aufklärung ermöglicht hat.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite offenlegen, dass es sich um ein aromatisiertes und mit Pflanzensaft eingefärbtes Mixgetränk aus Apfelwein und Grapefruit-Erfrischungsgetränk handelt.

Darum geht’s:

Das Getränk wird auf der Frontseite als „Z Plus Grape“ bezeichnet und in einer klein geschriebenen Fußzeile als „Apfel-Zidre-Mix“ beschrieben. Durch die transparente Flasche ist das rosafarbene Getränk sichtbar. Nur auf der Rückseite kann der Kunde eine genauere Beschreibung des Produktes als: „Apfelweinhaltiges Getränk aus 50 % Apfelcidre und 50 % Grapefruit-Erfrischungsgetränk, Fruchtgehalt 7 %“ finden. Die in oranger Farbe und klein geschriebene Zutatenliste auf rotem Hintergrund nennt unter anderem 5,5 % Grapefruitsaft, färbendes Konzentrat aus schwarzer Johannisbeere und natürliches Grapefruitaroma.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist das Verzeichnis der Zutaten „an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen“. Die Schriftgröße muss bei der vorliegenden Verpackungsgröße bezogen auf das kleine x mindestens 1,2 mm betragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Im Hauptsichtfeld des Getränks erfährt der Verbraucher nur unzureichend um welche Art von Getränk es sich handelt. Dass das „Z“ scheinbar für Zidre steht und mit „Plus Grape“ 50 % Grapefruit-Erfrischungsgetränk gemeint sind, können Verbraucher unseres Erachtens nicht wissen. Zumal „Grape“ das englische Wort für Weintraube und nicht für Grapefruit ist. Allenfalls kann die rosa Farbe der Flüssigkeit die Assoziation auslösen, „grape“ als Abkürzung für Grapefruitsaft zu interpretieren.
Die aufgrund des geringen Kontrastes zum Hintergrund schlecht lesbare Zutatenliste ermöglicht dem Verbraucher auch nicht, die zugesetzte Menge Grapefruitsaft, die Färbung des Getränkes mittels lilafarbenem Konzentrat von schwarzen Johannisbeeren und die Geschmacksverstärkung mit natürlichem Grapefruitaroma   wahrzunehmen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Zusammensetzung des Mixgetränkes auf der Schauseite klar angeben, z. B. durch die Bezeichnung „Apfelweinhaltiges Getränk aus 50 % Apfelcidre und 50 % Grapefruit-Erfrischungsgetränk, Fruchtgehalt 7 %“. Außerdem sollte die Aromatisierung des Getränkes durch einen Hinweis wie „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ deutlich sein. Nicht zuletzt sollte bei der Farbauswahl für die Etiketten die optimale Lesbarkeit der Informationen im Vordergrund stehen.

Stellungnahme der Landkelterei Höhl Hochstadt GmbH & Co KG, Maintal-Hochstadt

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Das Produkt ist korrekt gekennzeichnet. Es handelt sich um ein apfelweinhaltiges Getränk aus Apfelcidre und Grapefruit-Erfrischungsgetränk. Im Zutatenverzeichnis sind die Zutaten richtig angegeben. Eine Verbrauchertäuschung aufgrund der Erwartung eines bitteren Grapefruit-Geschmacks und eines höheren Grapefruitsaftgehaltes ist nicht nachvollziehbar. Die Angabe „plus“ ist  üblich für den Zusatz kleinerer Mengen Fruchtsafts, z. B. bei „Wasser plus Frucht“-Produkten. Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis sind in gleicher Schriftfarbe auf gleichen Hintergrund abgebildet und unterscheiden sich kaum in der Schriftgröße.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de