So haben Hersteller reagiert:

Die Thüringer Eichsfelder Stracke

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Zutat „Würze“ nicht mehr enthalten
Geändert

Die gezielte Werbung „ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“ sollte unterbleiben, wenn die Wurst mit Würze eine geschmacksverstärkende Zutat enthält.

Mir gefiel auf der Vorderseite die Angabe "ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen". Allerdings sah ich dann später auf der Zutatenliste unter anderem nicht nur "Gewürze" sondern auch "Würze". Ich habe aber gehört, dass sich hinter dem Begriff "Würze" sehr wohl Geschmacksverstärker verstecken. Mit Geschmacksverstärkern hätte ich diese Wurst nicht gekauft.
Verbraucher aus Salzwedel vom 14.07.2013

Darum geht’s:

Auf der Packungsvorderseite gibt der Anbieter verschiedene Hinweise zum Produkt, unter anderem „ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“. Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe wie Glutaminsäure, Glutamat oder Inosinat stehen daher nicht in der Zutatenliste. Trotzdem enthält das Produkt über die Zutat Würze geschmacksverstärkendes Glutamat/Glutaminsäure. Glutaminsäure ist ein natürlicher Bestandteil von eiweißreichen pflanzlichen Rohstoffen, aus denen Würze hergestellt wird. Bei der Produktion von Würze entstehen dann geschmacksverstärkend wirkende Glutamate aus der Glutaminsäure.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung oder die Werbung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Verbraucher erwartet unseres Erachtens aufgrund der Auslobung ein Lebensmittel, das weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten Glutamat enthält.

Fazit:

Unserer Meinung nach sollte daher die gezielte Auslobung „ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“ unterbleiben, wenn Würze oder andere geschmacksverstärkende Zutaten enthalten sind.

Stellungnahme der Thüringer Fleisch – und Wurstspezialitäten Rainer Wagner GmbH, Arnstadt

Kurzfassung:

Es handelt sich bei der verwendeten Zutat „Würze“ nicht um einen gemäß LMKV kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoff. Die Auslobung „ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“ entspricht dem geltenden Lebensmittelrecht und ist keinesfalls als Täuschung anzusehen. Die enthaltene Glutaminsäure ist ein natürlicher Bestandteil der aus pflanzlichem Eiweiß hergestellten Würze.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks im Frühjahr 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat inzwischen „Würze“ aus der Rezeptur genommen, so dass die Werbung „ohne Zusatz von geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“ zur Zusammensetzung passt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de