Das ärgert beim Einkauf:

Eduscho Gala, Sorte Mild + Elegant sowie Sorte Vollmundig + Edel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht 100 Prozent Kaffee enthalten
getaeuscht

Das Erscheinungsbild von „Eduscho Gala“ ist trotz veränderter Rezeptur nahezu identisch geblieben. Der Hinweis „Röstkaffee mit Karamell“ findet sich ganz unten auf der Verpackung und ist leicht zu übersehen. Das Erscheinungsbild der Sorten mit Karamell-Zusatz sollte sich deshalb deutlich von den hundertprozentigen Röstkaffees abheben und der Hinweis auf die Zuckerzusätze auf der Schauseite der Verpackung direkt unter der Sortenbezeichnung des Kaffees stehen.

Es ist nicht deklariert, dass Karamell bzw. Maltodextrin enthalten ist. Um die Bürger nicht zu täuschen, sollte der Hersteller einen Schriftzug abringen und auch die Verpackungsfarbe ändern.
Herr P. aus Völklingen vom 05.04.2014

Ich dachte immer in einer Kaffeepackung sind 100 % Kaffepulver drin. Leider ist hier 11 % Maltodextrin und Karmell drin, also bei 500 g Gesamtgewicht sind das 55 g. Was macht Maltodextrin im Kaffee?
Frau S. aus Breitenbrunn vom 27.11.2011

500g enthalten 89 % Röstkaffee der Rest ist Karamell, Maltodextrin. Also 11 % weniger Röstkaffee.
Herr B. aus Wiesbaden vom 17.11.2011

Enthält nur 89 % Röstkaffee.
Herr Z. aus Dachsenhausen vom 17.11.2011

Diese beiden Kaffeesorten mit Karamellgeschmack verfeinert enthalten nur 89 % Kaffee, somit wären 11 % Zucker im Kaffee. Muss hierfür nicht der Energiegehalt Kjoule usw. auf der Verpackung angegeben werden? Der Kunde wird von der Verpackung über den tatsächlichen Inhalt des Kaffees getäuscht. Auch für Übergewichtige oder Diabetiker die denken sie trinken ja nur Kaffee aber in Wirklichkeit enthält der Kaffee 11 % Zucker. Muss für diesen hohen Zuckeranteil keine Nährwerttabelle auf der Verpackung sein ? Eduscho wirbt ja mit Karamellgeschmack. Ist Nährwerttabelle dafür nicht Pflicht?
Herr S. aus Lindenfels vom 16.11.2011

Alle Sorten bis auf Gala Nr. 1 bestehen nur aus 80% Kaffee. Hier werde ich betrogen!!
Herr W. aus Stuttgart vom 23.10.2011

Der Hinweis, dass es sich bei Gala nicht um 100 % Kaffee handelt, steht nicht gut sichtbar wie der übrige Text ganz oben auf der Verpackung, sondern ganz unten mit weißer Schrift auf hellblauem Hintergrund. Zudem wird diese Mischung aus 83 % Kaffee, Karamell und Maltodextrin direkt bei den "normalen" Kaffeesorten plaziert, sodass der Anschein erweckt wird, dass es sich auch um 100 %igen Kaffee handelt.
Frau B. aus Oberschleißheim vom 21.10.2011

Auf der Packung steht Röstkaffee mit Karamel und in der Produktbeschreibung, dass der Anteil von Kaffee nur 89 % beträgt. Eigentlich müsste das auch vorne auf der Packung stehen, oder?
Herr K. aus Berlin vom 29.09.2011

Der Anteil Röstkaffee beträgt nur 89 %, was zwar in der seitlichen Kennzeichnung beschrieben ist, aber nach meiner Meinung bei Kaffee neu ist, dass nicht der gesamte Inhalt aus Kaffee besteht.
Herr F. aus Wallenhorst vom 25.07.2011

Die gekaufte Packung Eduscho-Kaffee mit der Bezeihnung "Gala, mild & elegant" ist tatsächlich mit Karamell versetzt - schmeckt für meinen Gaumen furchtbar. Die Packung sieht dem normalen "Gala - mild" extrem ähnlich (blau rot, Schriftzug). Der Hinweis auf Karamell findet sich ganz unten auf der Pachung in weißen Buchstaben, sehr leicht zu übersehen. Der Geschmack von Karamellkaffee ist so völlig verschieden von normalen Kaffee, so dass der Hersteller dies deutlicher hervorheben sollte (deutlicher Schriftzug, andere Verpackungsfarbe).
Herr S. aus Hamburg vom 21.07.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Seit einigen Jahren finden Verbraucher zunehmend gemahlenen Kaffee im Handel, der nicht zu 100 % aus Kaffee besteht, sondern außerdem Zuckerzusätze enthält.
Die deutliche Kennzeichnung solcher Zusätze zu gemahlenem Kaffee war bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Die Parteien haben sich in diesem Verfahren auf folgendes Ergebnis verständigt: Die Produkte müssen so gekennzeichnet sein, dass auf der Vorderseite sowie auf der Schmalseite der Kaffeepackungen die Angabe Röstkaffee durch den entsprechenden Zusatz ergänzt wird, z.B. „Karamell“ und/oder „Maltodextrin“. Die Sorten „Mild & Elegant“ sowie „Vollmundig & Edel“ von Eduscho Gala erfüllen diese Vorgaben.

Es ist unseres Erachtens nachvollziehbar, dass der Verbraucher durch die seit längerem eingeführte Markenbezeichnung „Eduscho Gala“ einen Röstkaffee aus 100 % Kaffee erwartet. Für eine klare und damit verbraucherfreundlichere Kennzeichnung müsste sich nach Meinung der Verbraucherzentrale die Aufmachung der Sorten mit Karamell-Zusatz deutlich von hundertprozentigen Röstkaffees unterscheiden. Deshalb sollte der Hinweis „Röstkaffee mit Karamell“ klar zur Untergrundfarbe kontrastierend direkt unter der Sortenbezeichnung des Kaffees aufgebracht werden.

 

Stellungnahme der Tchibo GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Die Auslobung von Gala von Eduscho Mild & Elegant sowie Gala von Eduscho Vollmundig & Edel wurde gemäß den Forderungen von Wettbewerbszentrale und Verbraucherzentrale Hessen angepasst. Durch die neue Auslobung und die unterschiedliche Farbgestaltung sind die in Rot/Orange bzw. Rot/Blau gehaltenen Packungen gut von denen ohne Karamell (Packung in Rot/Gelb bzw. komplett Rot) zu unterscheiden.

Ergebnis

Durch einen Marktcheck zu „Röstkaffees mit Zuckerzusatz“ der Verbraucherzentrale Hessen im April 2010 war aufgefallen, dass der Rand der Tragekartons (Trays), in denen die Kaffeepackungen in die Handelsregale gestellt werden, den gerichtlich festgelegten Hinweis „Röstkaffee mit Karamell“ verdecken kann. In einem Gespräch mit dem Anbieter forderte die Verbraucherzentrale deshalb eine deutlichere Kennzeichnung der Tragekartons.
Die Tchibo GmbH teilte am 25.11.2011 mit, dass nun dieser Hinweis auf der Front der Tragekartons aufgebracht wurde und diese seit Anfang November in den Handel einfließen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de