Das ärgert beim Einkauf:

Fattoria Leone Balsamico mit Trüffeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

als „Balsamico mit Trüffeln“ bezeichnet, in der Zutatenliste sind aber keine Trüffel zu finden
getaeuscht

Der Produktname „Balsamico mit Trüffeln“ lässt Bestandteile vom Trüffel als Zutat erwarten. Aus der Produktkennzeichnung geht jedoch nicht hervor, ob Trüffel als Rohstoff eingesetzt wurden und in welcher Menge. Verbraucher können sich daher getäuscht sehen. Der Hersteller sollte das Produkt so kennzeichnen, dass Verbraucher auf Anhieb klar und deutlich erkennen, ob Trüffel enthalten ist oder ob der Balsamico durch ein zugefügtes Aroma nur nach Trüffeln schmeckt.

Das Etikett deklariert Balsamico mit Trüffeln. Das Zutatenverzeichnis enthält keinerlei Hinweis auf Trüffelbestandteile. Als letzte Zutat wird "Aromen" angegeben.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 15.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf dem Etikett steht der Produktname „Balsamico mit Trüffeln“. Darunter findet sich eine Auflistung von Zutaten in italienischer und englischer Sprache. Aufgeführt sind „Aceto Balsamico di Modena IGP 76 % sowie in Klammern die Einzelbestandteile des Balsamico Essigs, Zucker und Aroma. Trüffelbestandteile sind als Zutat nicht genannt.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung.
Werden Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt, so müssen diese enthalten sein.
Des Weiteren sieht die Durchführungsverordnung die Kennzeichnung in deutscher Sprache vor. Die EU-Aromenverordnung unterscheidet zwischen „natürlichem Aroma“, natürlichem Aroma mit Angabe des Lebensmittels, zum Beispiel „natürliches Trüffelaroma“ und der Bezeichnung „Aroma“. Nur bei der Bezeichnung „natürliches Trüffelaroma“ muss das Aroma zu 95 % aus Trüffel stammen, bei den anderen Bezeichnungen ist Trüffel als Rohstoff nicht zwingend erforderlich.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei der Bezeichnung „Balsamico mit Trüffeln“ erwartet der Verbraucher nachvollziehbar, dass der Essig Bestandteile von Trüffeln enthält. In der Zutatenliste taucht Trüffel jedoch nicht auf. Allenfalls könnte das nicht näher definierte Aroma für die Geschmacksrichtung sorgen.
Der Verbraucherzentrale sind darüber hinaus noch weitere Mängel aufgefallen. Außer der Bezeichnung sind die vorgeschriebenen Pflichtkennzeichnungen nur in Englisch und Italienisch vorhanden. Die Kennzeichnung in deutscher Sprache fehlt.

Fazit:

Der Hersteller sollte „Trüffel“ im Produktnamen nur verwenden, wenn er Trüffel als Rohstoff einsetzt. Außerdem sollte der Hersteller das Produkt in deutscher Sprache gemäß den rechtlichen Vorgaben kennzeichnen.

Stellungnahme der Fattoria Leone GmbH, Darmstadt

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei der nächsten Produktion Ende 2017 werden alle Etiketten verbessert und auf Deutsch geschrieben. Bei dem Trüffel Balsamico ist beim Übersetzen ein Fehler passiert. Das Produkt enthält Trüffelaroma.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de