Das ärgert beim Einkauf:

Früchtezubereitung babylove, Beispiel Sorte Kokos in Ananas-Banane

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nicht erwartet: Mehr als die Hälfte der Früchte sind Äpfel
getaeuscht

Das Gläschen für die Säuglingsernährung nach dem 4. Monat bewirbt Kokosnuss, Ananas und Banane als Zutaten, besteht aber zu fast der Hälfte aus Äpfeln. Diese wesentliche Zutat sollte bereits auf der Schauseite deutlich erscheinen, um die erforderliche Transparenz über die Zusammensetzung zu gewährleisten.

Es geht um einen Baby-Früchtebrei  von babylove. "Pfirsich Maracuja" steht darauf und nur diese beiden Früchte sind auch abgebildet. Im Zutatenverzeichnis heißt es dann 93 Prozent Früchte, davon 43 Prozent Pfirsich, dann Äpfel, Traubensaft und 3 Prozent Maracuja. Ja, immerhin die genannten Früchte überwiegen. Ich persönlich finde gerade bei Babynahrung ab dem 4. Monat sollten die Aufmachung und die tatsächlich enthaltenen Zutaten nicht in derlei Weise differieren. Zumal gerade beim Einkauf mit einem Kleinkind in der Regel die Zeit fehlt, die Packung mehrfach zu wenden, um schließlich irgendwo auf der Packung im Kleingedruckten die Zutatenliste zu finden und zu studieren.
Frau R. aus Berlin vom 11.06.2014

Sowohl die grafische Gestaltung des Gläschens als auch die Beschriftung "Kirsche Banane" legen nahe, dass es sich um Obstbrei aus Kirsche und Banane handelt. Enthalten sind aber mehrheitlich Äpfel, Apfelsaftkonzentrat und Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat. Kirschen sind lediglich als Saft aus Sauerkirschsaft enthalten; der Bananenanteil beträgt gerade einmal 16%.
Frau H. aus Köln vom 28.07.2013

Bezeichnung auf dem Babygläschen ist Kokos in Ananas-Banane, abgebildet sind auch nur diese Früchte. Laut Zutatenlisten sind aber 48 % Äpfel drin. Es ist aber kein Apfel auf dem Bild oder in der Beschreibung.
Frau B. aus Groß-Gerau vom 05.07.2013

Im Namen des Produktes und Design wird Kokos in Ananas-Banane versprochen. Die Zutatenliste nennt dann Äpfel als Hauptbestandteil. Das Produkt wirbt mit "Nur für kurze Zeit", d.h. es muss neu auf dem Markt sein. Gleiches ist mir bei anderen Babybreien von babylove ebenfalls aufgefallen.
Frau T. aus Weinsberg vom 31.05.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht´s:

Auf dem Babygläschen sind Bananen, Kokosnuss- und Ananasscheiben abgebildet und die Sorte ist als „Kokos in Ananas-Banane“ bezeichnet. Die Verbraucherinnen haben aufgrund der Aufmachung die drei angepriesenen Zutaten als die wesentlichen Zutaten im Obstbrei erwartet. Sie fühlen sich getäuscht, dass nur in der Zutatenliste steht, dass Äpfel 48 % des Fruchtgehaltes stellen.

Das ist geregelt:

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:

Für die Säuglingsernährung gibt es verschiedene Fertigprodukte für die Zubereitung der Beikostmahlzeiten. Dazu zählen auch Obst-Getreide-Breie.
Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, wenn Eltern bei einer Früchtezubereitung auf den ersten Blick erfahren möchten, was die wesentlichen Zutaten des Gläschens sind. Vorliegend kann leicht der Eindruck erweckt werden, dass die Früchtezubereitung hauptsächlich Kokosnuss, Ananas und Banane enthält.

Fazit:

Um Missverständnisse über den Inhalt zu vermeiden, sollte bereits die Produktbezeichnung und eventuell die Abbildung auf der Schauseite deutlich machen, dass in großer Menge Äpfel im Glas stecken.

Stellungnahme der DM-Drogerie Markt GmbH + Co. KG, Karlsruhe

Kurzfassung:

Das Produkt „Kokos in Ananas-Banane“ ist rechtlich korrekt deklariert. In der Verkehrsbezeichnung wird es mit „Früchtezubereitung mit Apfel, Ananassaft, Banane und Kokosmilch“ gesetzlich konform bezeichnet. Die Produktbezeichnung bezieht sich auf die geschmacksgebenden Zutaten Kokos, Ananas und Banane. Der enthaltene Apfel dient der Harmonisierung des Geschmacks, ohne als solcher wahrgenommen zu werden. Bei der nächsten Auflage des Verpackungsmaterials werden wir eine Änderung entsprechend anregen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de