So haben Hersteller reagiert:

Sweet Family SteviaZucker

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nach Abmahnung deutlich erkennbar: Zu 99 Prozent herkömmlicher Haushaltszucker
Geändert

Aufgrund des Produktnamens „SteviaZucker“ auf der Vorderseite können Verbraucher fälschlicherweise erwarten, dass „Stevia“ die Hauptzutat ist. Tatsächlich besteht das Produkt jedoch hauptsächlich aus Haushaltszucker. Der Gehalt des Süßungsmittels Steviolglycoside ist mit 0,45 Prozent nur minimal. Der Hersteller sollte daher einen Produktnamen wählen, der die Zusammensetzung der Mischung klarer beschreibt. Des Weiteren sind die Verpackungsangaben verwirrend. Da das Produkt hauptsächlich aus Zucker besteht, ist der Kaloriengehalt pro 100 Gramm „SteviaZucker“ mit dem Kaloriengehalt von Zucker vergleichbar. Im Blickfang steht jedoch auf der Vorderseite die Angabe „50 % weniger Kalorien“. Dass sich diese Angabe auf das Volumen – zum Beispiel eine Portion von einem Löffel – bezieht, steht nur in sehr viel kleiner Schrift darunter. Der Hersteller sollte diesen Hinweis deutlicher machen.

Das Produkt nennt sich Stevia Zucker. Wobei der Gemeine Verbraucher erst einmal von 100 Prozent Stevia Zucker ausgeht. Stutzig macht nur auf den zweiten Blick der Aufdruck: "50 Prozent weniger Kalorien" (müsste Stevia nicht annähernd 100 Prozent reduzieren?) und das ganz klein gedruckte "Enthält Zucker". Wenn man hinten in der Nährwerttabelle nachschaut, stellt man fest, dass in 100 Gramm Stevia Zucker 99 Gramm normaler Zucker und scheinbar nur höchstens 1 Gramm Stevia enthalten ist. Das ist für fructoseintolerante Personen und andere Zuckerkranke natürlich fatal. Des Weiteren wird hier meiner Meinung nach (da der Stevia Zucker ja nur aus 1 Prozent Stevia besteht) der Verbraucher abgezockt, da hier fast normaler Zucker mehr als siebenmal teurer als richtiger handelsüblicher Zucker verkauft wird. (Stevia Zucker 2,49 € /500 g – Zucker 0,69 €/1 kg)
Verbraucher aus Wuppertal vom 04.07.2017

Es steht Stevia Zucker drauf, was mir suggeriert, dass es sich um Stevia handelt. Allerdings ist nur ein sehr geringer Anteil laut Zutatenliste Stevia
Verbraucherin aus Hamburg vom 08.02.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „SteviaZucker“ und wirbt auf der Vorderseite mit „50 % weniger Kalorien“. Dies wird vergleichsweise unauffällig ergänzt durch die Angabe „pro Portion*“. Unten auf der Verpackung steht in kleinerer Schriftgröße „mit Zucker und Süßungsmittel“. Auf der Rückseite ist das Produkt als „Mischung aus Zucker und Süßungsmittel Steviolglycoside“ und als „Tafelsüße auf der Grundlage von Steviolglycosiden“ beschrieben. Das Produkt besteht aus Zucker und 0,45 Prozent Steviolglycosiden.

Die sich beschwerenden Verbraucher haben aufgrund der Bezeichnung als „SteviaZucker“ ein Produkt erwartet, das überwiegend aus Stevia besteht. Die Angabe „50 % weniger Kalorien“ auf der Vorderseite sowie die Kalorienangabe in der Nährwerttabelle pro 100 Gramm und pro Portion können verwirren.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Süßungsmittel enthalten. Lebensmittel, die sowohl einen Zuckerzusatz als auch ein zugelassenes Süßungsmittel enthalten, müssen auf der Verpackung in Verbindung mit der Bezeichnung einen Hinweis „mit Zucker und Süßungsmittel“ tragen.

Des Weiteren besagt die LMIV, dass Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für Verbraucher leicht verständlich sein müssen. Sie dürfen nicht in die Irre führen, beispielsweise in Bezug auf die Zusammensetzung.

Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist ein Vergleich der Nährwerte nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie zulässig. Der Unterschied in der Menge eines Nährstoffs und/oder im Brennwert ist anzugeben, und der Vergleich muss sich auf dieselbe Menge des Lebensmittels beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackung enthält Informationen, die Verbraucher teilweise verwirren können und auf sie widersprüchlich wirken. Der Name „SteviaZucker“ auf der Vorderseite kann den Eindruck erwecken, dass Stevia die Hauptzutat ist. Zudem handelt es sich bei „Stevia“ nicht um Steviablätter oder andere naturbelassene Teile der Steviapflanze, sondern um das daraus gewonnene, kalorienfreie Süßungsmittel mit einer 200-300fachen Süßkraft im Vergleich zu Haushaltszucker. Es fehlt unserer Meinung nach auf der Schauseite ein deutlicher, für Verbraucher verständlicher Hinweis, dass das Produkt Steviolglycoside und keinen naturbelassenen Bestandteil der Steviapflanze enthält.

Käufer, die in der Nährwerttabelle erkennen, dass sich der Kaloriengehalt des Produktes, auf 100 Gramm bezogen, nicht von Zucker unterscheidet, können durch die Angabe „50 % weniger Kalorien“ auf der Vorderseite irritiert sein.

Darüber hinaus kann unserer Ansicht nach auch die Dosierungsanleitung Verbraucher verwirren. Danach wiegt ein Esslöffel Zucker 15 Gramm während ein Esslöffel „SteviaZucker“ nur auf 7,5 Gramm kommt, obwohl „SteviaZucker“ ebenso hauptsächlich aus Zucker besteht. Bei der Zubereitung soll der Verbraucher einen Esslöffel Zucker (15 Gramm) durch einen Esslöffel „SteviaZucker“ (7,5 Gramm) ersetzen. Der Kaloriengehalt beträgt bei „SteviaZucker“ statt 60 Kalorien nur 30 Kalorien pro Esslöffel. Pro 100 Gramm ist der Kaloriengehalt jedoch identisch.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Vorderseite deutlich klarstellen, woraus das Produkt besteht. Die Werbeaussage „50 % weniger Kalorien“ ist unserer Ansicht nach nur verständlich, wenn der Hersteller in direktem Zusammenhang und in gleicher Schriftgröße darauf hinweist, dass sie sich auf das Volumen beispielsweise von einem Esslöffel bezieht.

Stellungnahme der Nordzucker AG, Braunschweig nach abgeschlossenem Rechtsverfahren

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Wegen der gegenüber Zucker um bis zu 300-fach erhöhten Süßkraft von Stevia, ist naturgemäß nur ein kleiner Anteil Stevia im Produkt, der jedoch für die Hälfte der Süßkraft sorgt. Das Mischungsverhältnis ist auf der Packung angegeben und mit der Verpackungsumstellung zum 01.07.2018 (ggf. auch früher) auch auf der Frontseite direkt unter dem Produktnamen zu finden. In Kombination mit der Schreibweise - Verwendungen des Großbuchstabens innerhalb des Wortes SteviaZucker – wird deutlich, dass es sich – wie auch auf der Packung angegeben – um eine Mischung beider Bestandteile handelt.

Ergebnis

Es wurde eine Aufbrauchfrist der bisherigen Produktaufmachung bis zum 30.06.2018 vereinbart. Der Hersteller informiert, dass er den Produktnamen „SteviaZucker“ ab dem 01.07.2018 durch die Erläuterung „Mischung aus Zucker und 0,45 Prozent Süßungsmittel Steviolglycosid“ ergänzt. Der Hinweis „50 Prozent weniger Kalorien pro Portion*“ wird dann „50 % weniger Kalorien pro Löffelportion“ lauten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de