So haben Hersteller reagiert:

Gesundheitswerbung für Farmer's Snack Studentenfutter Pina Colada

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nicht durch die Health-Claims-Verordnung abgedeckte Versprechen und nährwertbezogene Aussagen aus der Internetseite entfernt.
Geändert

Die Produktinformationen zum Studentenfutter Pina Colada auf farmers-snack.net bewarben sowohl gesundheitsbezogene als auch nährstoffbezogene Eigenschaften einzelner Zutaten und Inhaltsstoffe. Diese sind nicht zugelassen und sollten daher entfernt werden. 

Die gesundheitsbezogenen Angaben hat der Anbieter inzwischen auf der Webseite entfernt. Detaillierte Nährwertangaben sind daher nicht mehr erforderlich. Der Titel „Der exotische Schlaumacher“ ist allerdings unverändert vorhanden.

Was mir auffällt, ist, dass auf der Internetseite damit geworben wird, dass es sich um einen "exotischen Schlaumacher" handelt, der, so steht es auf der Internetseite Folgendes sein soll:
„Die exotische Lernhilfe!“
„Dieser Nuss-Frucht-Mix mit süß-sauren Ananas und knackigen Kokos-Stücken versüßt lange Lernphasen oder stressige Arbeitstage.“ „Die Ananas gilt als regelrechter Nervenstärker, beruhigt er sie mit ihrem Serotonin den Körper und unterstützt das gesunde Gleichgewicht von Körper und Seele. Die Kokosnuss schützt vor Diabetes und stärkt das Immunsystem.“ „Die Mischung enthält außerdem wichtige Mineralstoffe, wie Kalium, Kalzium, Natrium, Phosphor, Eisen, Zink, Mangan, Selen und Kupfer." Für mich sind das Health Claims - stimmen diese denn so? Aus den Nährwerten, die angegeben werden, kann ich das nicht ableiten.
Verbraucherin aus Hamburg vom 23.12.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Produktinformationen zum Studentenfutter Pina Colada auf farmers-snack.net bewerben sowohl gesundheitsbezogene als auch nährstoffbezogene Eigenschaften einzelner Zutaten und Inhaltsstoffe. Diese sind nicht zugelassen und sollten daher entfernt werden. Zu den namentlich erwähnten und beworbenen Nährstoffen fehlen zudem die Nährwertangaben.

Darum geht’s:

Auf farmers-snack.net wird das Studentenfutter Pina Colada mit folgenden gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beworben:

·„Der exotische Schlaumacher“

·"Die exotische Lernhilfe!“

·„Die Ananas gilt als regelrechter Nervenstärker, beruhigt er sie mit ihrem Serotonin den Körper und unterstützt das gesunde Gleichgewicht von Körper und Seele.“

·„Die Kokosnuss schützt vor Diabetes und stärkt das Immunsystem.“

·„Die Mischung enthält außerdem wichtige Mineralstoffe, wie Kalium, Kalzium, Natrium, Phosphor, Eisen, Zink, Mangan, Selen und Kupfer."

Weder für Kokosnuss noch für Ananas sind Claims zugelassen. Für die explizit genannten Nährstoffe enthält die Nährwerttabelle auf ihren Seiten keine Nährwertangaben.

Das ist geregelt:

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind in der Regel verboten, außer das Zulassungsverfahren läuft noch oder es kommt die Übergangsregelung nach Artikel 28 ausnahmsweise zur Anwendung.

Bei nährwertbezogenen Angaben zum Lebensmittel wie die explizite Nennung einzelner Nährwerte wie Mineralstoffe, so müssen diese gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch pro 100 Gramm oder 100 Milliliter genannt werden. Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen dürfen nur erfolgen, wenn diese in signifikanten Mengen enthalten sind – in der Regel mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Zusätzlich muss bei Vitaminen und Mineralstoffen der prozentuale Anteil des Nährstoffs an der empfohlen Tagesdosis (Referenzmenge) angegeben werden

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens stellt die Werbung eine Aneinanderreihung wissenschaftlich nicht belegter und nicht zugelassener Werbeaussagen zu einzelnen Zutaten und dem gesamten Produkt dar.

Fazit:

Der Hersteller sollte die gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen entfernen und die genannten Nährstoffe mit konkreten Nährwertangaben ergänzen.

Stellungnahme der Farmer’s Snack GmbH, Seevetal

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:         

Gemäß der Angaben in der HCVO zur Deklarationspflicht wurden die beworbenen gesundheitsfördernden Eigenschaften nicht ausreichend in den Nährwertangaben deklariert. Die Angaben zu dem Artikel Studentenfutter Pina Colada wurden umgehend angepasst.

Geändert

Ergebnis

alt: Farmer`s Snack Studentenfutter Pina Colada auf farmers-snack.net, Januar 2017 neu: April 2017

Die gesundheitsbezogenen Angaben hat der Anbieter auf der Webseite entfernt. Detaillierte Nährwertangaben sind daher nicht mehr erforderlich. Der Titel „Der exotische Schlaumacher“ ist allerdings unverändert vorhanden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de