Das ärgert beim Einkauf:

Gustoni Hirse Nudeln, Beispiel Hirse Fussili

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Hirse springt als Sortenangabe ins Auge, aber Weizen überwiegt mengenmäßig deutlich
getaeuscht

Auf der Packung steht "Hirse-Spaghetti", daher habe ich es gekauft. Ich hatte erwartet, dass es sich um 100 % Hirse handelt. Zu Hause habe ich gemerkt, dass es sich um Hartweizengrieß-Nudeln handelt, die nur 10 % Hirsemehl enthalten.
Eigentlich müssten Sie heißen "Spaghetti aus Hartweizengrieß mit Hirse"
Frau W. aus Vaterstetten vom 26.05.2014

Die Gustoni Hirse-Penne enthalten nur 10 % Hirsemehl der Rest ist Hartweizengrieß. Auf der Website wird das Produkt als Hartweizen-Hirse-Penne bezeichnet auf der Verpackung jedoch nicht.
Herr R. aus Berg aus Berg vom 14.01.2014

Die Aufmachung des Produkts suggeriert mit einer Hirse-Abbildung und dem Begriff "Hirse-Maccheroni", dass es sich bei dem Produkt um Pasta aus mehrheitlich Hirse handelt. Im Vergleich zu Hartweizen-Pasta ist dieses Produkt deutlich teurer. Tatsächlich enthalten die Nudel aber nur 10 % Hirsemehl.
Herr S. aus München vom 08.01.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:
Die Farbgebung der Verpackung und die gewählten Schriftgrößen stellen das Wort „Hirse-Fusilli“ in den Blickpunkt. So können Verbraucher beim schnellen Einkauf die klein gedruckte Ergänzung „Original italienische Pasta mit Hartweizen und Hirse“ unseres Erachtens leicht übersehen und reine Hirsenudeln erwarten.
Damit gerade Weizenallergiker nicht durch eine falsche Erwartung an die Zutaten in Gefahr geraten, sollten die beiden Zutaten Hirse und Hartweizen gleich deutlich auf der Vorderseite der Tüte stehen, z. B. als Produktname „Hartweizen-Fusilli mit Hirse“.

Darum geht’s:
Der Produktname „Hirse-Fusilli“ steht in einem farblich abgesetzten Balken deutlich hervorspringend auf der Vorderseite der Verpackung. Gemeinsam mit der Abbildung einer Hirserispe weist dies auf Hirse als verwendete Getreideart für die Nudeln hin. In sehr kleiner Schrift steht außerdem „Original italienische Pasta mit Hartweizen und Hirse aus kontrolliert biologischem Anbau“ auf der Vorderseite. Diesen Hinweis können Verbraucher jedoch übersehen und sich getäuscht fühlen.
 
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Menschen mit einer Lebensmittelunverträglichkeit wie Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) finden Spezialprodukte für ihre Erkrankung in der Regel im Reformhaus, in Online-Shops im Internet oder im Naturkostfachgeschäft. Es gibt im Markt mehrere Nudelangebote für diese Zielgruppe, die als Getreideart ausschließlich Hirse enthalten. Daher liegt es unseres Erachtens nahe, dass die Verbraucherin bei den in einem Naturkostfachgeschäft erworbenen Hirse-Fusilli davon ausging, dass es sich um reine Hirse-Nudeln handelt. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, sollten die verwendeten Getreidearten Hirse und Hartweizen gleichermaßen deutlich auf der Vorderseite der Tüte stehen in Form eines Produktnamens wie „Hartweizen-Fusilli mit Hirse“.

Stellungnahme der Dennree GmbH, Töpen

Kurzfassung:
Die Darstellung und Bezeichnungen entsprechen in vollem Umfang den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sowohl im Zutatenverzeichnis, als auch in der Verkehrsbezeichnung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass das Produkt neben Hirse auch Hartweizen enthält. Des Weiteren wird auf der Frontseite, direkt über der Angabe „Hirse-Fusilli“, auf die Zutat Hartweizen verwiesen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de