Das ärgert beim Einkauf:

Heimatgut Kokosnusschips Caramel Fudge

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Untertitel: Karamell beworben, aber nur natürliches Karamellaroma im Snack
getaeuscht

Heimatgut bewirbt die „Kokosnusschips Caramel Fudge“ auf der Verpackung als natürliches Produkt aus Kokosnuss, Karamell und Kokos-Nektar. Verbraucher können daher mit Karamell überzogene Chips erwarten. Laut Zutatenliste enthält das Produkt jedoch keinen aus Zucker hergestellten Karamell, sondern lediglich Aroma in Form von „natürlichem Karamell-Aroma“. Der Hersteller sollte die Werbung mit „Karamell“ unterlassen oder durch „natürliches Karamellaroma“ ersetzen.

Das Produkt wird als mit Karamell überzogenes Produkt ausgezeichnet in Bild sowie im Text. Allerdings zeigt die Zutatenliste deutlich ausschließlich ein Karamell-AROMA. Für mich als Konsument eine definitive Täuschung, da Karamell kein Aroma ist, sondern ein Produkt welches durch Reduktion von Zucker entsteht.
Verbraucher aus Lünen vom 12.02.2018

Darum geht’s:

Die Verpackung zeigt auf der Vorderseite eine halbierte Kokosnuss, die mit braunen Chips gefüllt ist. Neben der Abbildung stehen erläuternd die Begriffe „Kokosnuss“, „Karamell“ und „Kokosnektar“. Beschreibende Eigenschaften wie „natürlich“, “nicht frittiert“, „glutenfrei“, „vegan“ sowie die Sortenbezeichnung „Caramel Fudge“ ergänzen den Produktnamen „Kokosnusschips“. Die Rückseite charakterisiert die Chips als „… knusprig gebackene Kokossplitter und ein Hauch von feinem Karamell“. Laut Zutatenliste bestehen die Chips aus Kokosnuss, Kokosnussnektar, natürlichem Karamellaroma und Meersalz.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes. Die Aromenverordnung regelt die Kennzeichnung von Aromen. Danach sollten bei der Verwendung des Begriffs „natürlich“ die aromatisierenden Bestandteile des Aromas vollständig natürlichen Ursprungs sein. Wird zusätzlich ein Ausgangsstoff angegeben, beispielsweise „natürliches Karamellaroma“, so muss das Aroma mindestens zu 95 Prozent aus dieser Quelle stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass Karamell durch die Erhitzung von Kristallzucker hergestellt wird, ist vielen Verbrauchern aus eigener Erfahrung oder aus Kochbüchern bekannt. Wir können daher nachvollziehen, wenn Verbraucher Karamell in den Chips erwarten, zumal die Auslobung „natürlich“ diesen Eindruck bekräftigt. Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller „Kokosnuss-Nektar“ werblich herausgestellt und als Zutat aufführt. Ob es sich dabei um Kokosblüten-Nektar handelt, bleibt unklar.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Begriffe „natürlich“ und „Karamell“ verzichten, und stattdessen deutlich machen, dass Aroma zur Geschmacksgebung eingesetzt wurde.

Stellungnahme der Heimatgut GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Es handelt sich nicht um eine Täuschung, da die Zutaten und Inhaltsstoffe auf der Verpackung ersichtlich sind. Es handelt sich ebenso wenig um eine lrreführung, da auf dem Produkt nicht damit beworben wird, dass die Kokoschips mit Karamell „ummantelt“ sind. Die Verwendung von natürlichen Aromen ist bei verarbeiteten Lebensmitteln nicht verboten und somit kein Vergehen. Somit entfällt ein Schuldzugeständnis. Bei der Listung von „Kokosblüten-Nektar“ wurde das Wort auf „Kokos-Nektar“ reduziert, sodass die Frage nach dem Produkt an dieser Stelle nachzuvollziehen ist.

Ergebnis

Der Hersteller teilt mit, dass das Produkt als auch das Design der Verpackung im Februar 2018 geändert wurde. Das Produkt heißt nun „Karamell Kokos Chips“ statt „Kokosnusschips Caramel Fudge“. Statt Kokosblütensirup wird Rohrzucker eingesetzt, der Kokosanteil wurde von 64 auf 65 Prozent erhöht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale führen diese Änderungen keine Klarstellung über die Zusammensetzung der Chips herbei. „Karamell“ wird aus unserer Sicht sogar noch deutlicher herausgestellt, obwohl laut Zutatenliste nach wie vor „natürliches Karamellaroma“ enthalten ist.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de