So haben Hersteller reagiert:

Homann feiner Pellkartoffelsalat mit Ei & Gurken

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Abbildung von Gurke und Ei angepasst sowie geringfügige Rezepturänderung bezogen auf den Gehalt an Ei und Gurke
Geändert

Der Name "feiner Pellkartoffelsalat mit Ei & Gurken" sowie das üppige Vorhandensein von Eiern und Gurken auf der Verpackungsabbildung haben mich vom Kauf überzeugt. Im tatsächlichen Produkt sind allerdings nur 3 % Eier und 3 % Gurken enthalten. Und während die Gurken wenigstens spurenhaft vorkommen, kann ich beim besten Willen nicht ansatzweise ein Stück Ei erkennen. Es ist keine "Serviervorschlag"-Kennzeichnung vorhanden.
Verbraucher aus Epfendorf vom 12.12.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Ein Kartoffelsalat, der weitere Lebensmittel als Teil des Namens nennt und als Bild zeigt, sollte diese Lebensmittel auch in wesentlicher Menge enthalten, zumindest so viel, dass sie geschmacklich wahrnehmbar sind. Wenn tatsächlich nur zwölf Gramm Ei und zwölf Gramm Gurke im Salat stecken und diese nicht wahrnehmbar sind, fühlt sich der Verbraucher zu Recht getäuscht. Um falschen Erwartungen über den Inhalt vorzubeugen, sollten die Mengen weiterer Zutaten, die eine Sorte näher beschreiben, bereits auf der Schauseite stehen und auch im Geschmack deutlich wahrnehmbar sein.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Plastikdose wird der Produktname „feiner Pellkartoffelsalat“ durch den Hinweis „mit Ei & Gurken“ ergänzt. Die Abbildung zeigt Kartoffelscheiben, die mehrere Ei-, Gurken- und Zwiebelstückchen sowie ein paar Kleckse weißer Sauce bedecken.
Nur der Blick in die Zutatenliste zeigt, dass Eier und Gurken je 3 Prozent des Inhalts stellen. Die wesentliche Menge machen andere Zutaten wie 68 Prozent Kartoffeln und die Saucenbestandteile aus.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Gemäß den allgemeinen Beurteilungsmerkmalen in den Leitsätzen für Feinkostsalate sollen Zutaten, auf die in der Bezeichnung besonders hingewiesen wird, in einer charaktergebender Menge enthalten sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können aufgrund des Produktnamens und der Abbildungen auf der Verpackung eine größere als die vorhandene Menge Eier und Gurken erwarten. 3 Prozent Ei und 3 Prozent Gurke entsprechen je 12 Gramm bezogen auf die 400 Gramm Kartoffelsalat. Ein Ei wiegt durchschnittlich 55 Gramm und eine mittelgroße Gewürzgurke etwa 50 Gramm. Wenn nur knapp ein Viertel Ei und ein Viertel Gewürzgurke in 400 Gramm Kartoffelsalat sind, ist das aus Sicht der Verbraucherzentrale eine verschwindend geringe Menge und rechtfertigt nicht die vorhandene Aufmachung des Produkts.

Fazit:

Die geringen Mengen an Ei und Gurke sollten auf der Schauseite bereits genannt sein oder der Anbieter Name und Abbildung der Zusammensetzung des Salates anpassen.

Stellungnahme der Homann Feinkost, Dissen

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 23.12.2014 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Abbildung auf der Schauseite geändert und den Gehalt an Ei und Gurke in der Rezeptur des „Feinen Pellkartoffelsalates mit Gurke & Ei“ geringfügig erhöht: Statt je 12 Gramm Gurke und Ei enthält der Salat jetzt 20 Gramm Ei und 16 Gramm Gurke.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de