Das ärgert beim Einkauf:

Homann – gegrillte Heringsröllchen mit Meersalz

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname „Gegrillte Heringsröllchen“ und Abbildung stehen im Widerspruch zur Zutatenliste.
getaeuscht

Die Produktbezeichnung "gegrillte Heringsröllchen" und die Abbildung auf dem Deckel suggerieren dem Verbraucher, es handele sich um gerollte und gegrillte Heringfilets. Tatsächlich besteht das Erzeugnis fast zur Hälfte aus Paniermehl. Die Konsistenz erinnert an Fischfrikadellen. Die gerollte Form ist lediglich an einzelnen Exemplaren ansatzweise zu erkennen.
Die Produktbezeichnung sollte den Tatsachen entsprechen, z. B. "Fischfrikadelle" oder "Heringsfrikadelle" lauten und die Abbildung das tatsächliche Produkt darstellen.

Auf dem Deckel sind aufgerollte Heringsfilets abgebildet. Tatsächlich handelt es sich aber um zerkleinertes Heringsfleisch dass zu einer Art "Klops" geformt wurde.
Herr J. aus Broderstorf vom 28.03.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:
Das Produkt wird auf der Schauseite der Verpackung als "gegrillte Heringsröllchen mit Meersalz" bezeichnet. Außerdem befindet sich auf dem Deckel eine Abbildung, welche gerollte und gegrillte Heringfilets darstellt. Erst im Zutatenverzeichnis auf der Rückseite des Produkts ist zu erkennen, dass das Produkt aus 50 % Hering und 45 % Paniermehl besteht. Die Beschaffenheit der so genannten Heringsröllchen gleicht somit mehr einer Fischfrikadelle als einem gerollten Fischfilet und erfüllt nicht die durch die Produktaufmachung beim Verbraucher geweckten Erwartungen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus Sicht der Verbraucherzentrale können durch die Produktbezeichnung und die Abbildung auf der Verpackung beim Verbraucher falsche Erwartungen bezüglich der Produktzusammensetzung entstehen.
Die Produktbezeichnung sollte den Tatsachen entsprechen, z. B. "Fischfrikadelle" oder "Heringsfrikadelle" lauten oder es sollte zumindest direkt bei der Produktbezeichnung prominent und gut sichtbar der hohe Paniermehlanteil benannt sein. Außerdem sollte die Abbildung auf der Verpackung das tatsächliche Aussehen des Erzeugnisses zeigen.

Stellungnahme der Homann Feinkost GmbH, Dissen

Auf die Bitte um Stellungnahme vom 24.02.2012 liegt keine Antwort vor.

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