Das ärgert beim Einkauf:

ja! Cashew-Erdnuss-Mix mit Honig & Salz

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Vor allem Zucker sorgt neben Honig und Salz für den Geschmack
getaeuscht

Die Aufmachung weist zweifach in Wort und Bild auf Honig und Salz als Geschmacksrichtung hin. Tatsächlich steht Zucker an dritter Stelle der Zutatenliste vor Honig und Salz und sorgt somit für den Geschmack. Auf den Zuckergehalt sollte der Anbieter bereits auf der Schauseite hinweisen.

Beim ersten Probieren der Nüsse ist mir sofort der extreme süße Geschmack der Nüsse aufgefallen. Danach las ich die Liste der Zutaten. Dort stellte ich fest, dass in der Packung ein Zuckeranteil von über 31 % (Anmerkung der Redaktion: Berechnung des Verbrauchers), aber nur 3 % Honig stecken. FAZIT: Eine korrekte und realistische Beschreibung der Packung müsste daher lauten: "Zucker-Honig Mix mit Nüssen". Der extrem hohe Zuckergehalt wird auf der Packung meiner Meinung nach vorsätzlich nicht angegeben bzw. wird unterschlagen, d. h. der Verbraucher wird für dumm verkauft.
Verbraucher aus Winkelhaid vom 26.02.2016

Darum geht’s:

Der Cashew-Erdnuss-Mix mit Honig & Salz zeigt die Abbildung eines Honigglases und -löffels sowie eine mit Salz gefüllte Schale. Die Zutatenliste nennt Cashewkerne 33 %, Erdnusskerne 32 % und ohne Mengenangabe Zucker. Danach folgen weitere Zutaten wie Honig 3 % und Speisesalz 0,9 %. Laut Nährwertangaben enthält das Produkt 44,4 g Kohlenhydrate und davon 32,8 g Zucker pro 100 g. Mit Zucker ist hier nicht nur der zugesetzte Zucker der Zutatenliste gemeint, sondern alle Mono- und Disaccharide im Produkt. Das heißt 32,8 g Zucker entspricht dem Gesamtzuckergehalt aus den Zutaten Zucker und Honig.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Weiterhin sieht die Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 22) Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Zusammensetzung des Produkts wird durch die Aufmachung der Schauseite anders dargestellt als sie laut Zutatenliste ist. Aus den Mengenangaben ergibt sich ein Nussanteil von 65 % und fast 4 % entfallen auf die Zutaten Honig und Salz. Auch wenn das Produkt mit 3 % Honig gesüßt ist – mit einem Gesamtzuckergehalt von knapp 33 % laut Nährwerttabelle, werden Verbraucher in dieser Nussmischung nicht rechnen.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Vorderseite der Tüte klar stellen, dass die Nussmischung nicht nur mit Honig und Salz gewürzt ist, sondern vor allem reichlich Zucker enthält.

Stellungnahme der REWE Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 09.03.2016 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir das Produkt unverändert im Handel vorgefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de