Das ärgert beim Einkauf:

K-Classic Cookies American Cranberry, Weiße Schokolade & Cranberries

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Erst die Zutatenliste verrät: Mehr Rosinen als „Cranberrys“ in den Cookies
getaeuscht

Der Produktname und die Abbildung auf der Schauseite preisen alleine „Cranberrys“ als Fruchtzutat an. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass mehr Rosinen als „Cranberrys“ in den Cookies stecken.
Der Anbieter sollte durch die Aufmachung der Schauseite die Zusammensetzung des Lebensmittels widerspiegeln.

Bei den Cranberry-Cookies von Kaufland (mit weißer Schokolade, 200 g, rosafarbene Verpackung) wird auf der Vorderseite der Verpackung mit „Cranberrys“ geworben. Die Abbildung suggeriert, dass ausschließlich „Cranberrys“ als Trockenfrucht enthalten sind. Beim Öffnen und Kosten merkte ich aber eine große Enttäuschung: Der größte Teil waren Rosinen!
Ein Blick auf die Inhaltsangabe offenbarte das Offensichtliche: Es sind auch Rosinen enthalten und das auch noch prozentual mehr als „Cranberrys“, da sie in der Auflistung davor stehen. Hier wird eindeutig eine falsche Tatsache durch die Aufmachung suggeriert.Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Art des Etikettenschwindels.
Verbraucherin aus Freiberg vom 06.12.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Verpackung zeigt einen Keks mit weißen Schokoladenstücken und Trockenfrüchten. Daneben liegen jeweils zwei frische und getrocknete „Cranberrys“. Auch der Produktname nennt zweimal Cranberry. Die Bezeichnung lautet „Mürbegebäck mit weißer Schokolade (20 %) und Cranberry (8 %). Erst die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt, dass mehr Rosinen als „Cranberrys“ enthalten sind.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Weiterhin gilt nach der LMIV, dass die Zutaten im Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zu nennen sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname und die Abbildung von „Cranberrys“ wecken unserer Ansicht nach Erwartungen, die die Kekse nicht erfüllen. Tatsächlich handelt es sich um Kekse, die mehr Rosinen als „Cranberrys“ enthalten, was in der Bewerbung nicht deutlich wird.

Fazit:

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten der Produktname und Bilder die Zusammensetzung des Lebensmittels widerspiegeln.

Stellungnahmeder Kaufland Warenhandel GmbH & Co. KG, Neckarsulm

Kurzfassung:

Bei der Abbildung und Auslobung von Rohstoffen wird zwischen geschmacklich wertgebenden Zutaten und funktionellen Inhaltsstoffen unterschieden. Weiße Schokolade und Cranberries sind für den Geschmack des Produktes verantwortlich. Rosinen gehören in diesem Produkt zu den funktionellen Rohstoffen, welche nicht abgebildet werden, auch wenn diese im Produkt vorhanden sind.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de