Das ärgert beim Einkauf:

Kalbsleber-Pâté mit Sommertrüffeln

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nur 2,4 Gramm Kalbfleisch, 1,6 Gramm Kalbsleber und 0,4 Gramm Sommertrüffel enthalten
getaeuscht

Die Bezeichnung “Kalbsleber-Pâté mit Sommertrüffeln” zusammen mit der Abbildung eines Kalbes kann Verbraucher über die tatsächliche Zusammensetzung des Produktes täuschen, wenn es lediglich 3 Prozent Kalbfleisch, 2 Prozent Kalbsleber und 0,5 Prozent Sommertrüffel als Aromageber enthält. Die Aufmachung sollte dem Inhalt entsprechen oder diesen eindeutig beschreiben.

Der Artikel wird als "Kalbsleber-Paté mit Sommertrüffeln" gekennzeichnet, d.h. als Verbraucher sollte man annehmen dürfen, dass im Wesentlichen hier Kalbsleber verarbeitet wurde und somit an erster Stelle der Zutatenliste steht.
Wenn man jedoch auf die Zutatenliste schaut, ist im Produkt hauptsächlich Schweinefleisch (30%) sowie nur 3% Kalbsleber und 0,5% (!) Sommertrüffel enthalten.
Frau T. aus Isselburg-Anholt vom 04.01.2014

Ich habe am 14.7.2011 beim Kaiser´s Supermarkt Kalbsleber-Pâté der Firma Lacroix gekauft. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass diese Pâté zu 30 % aus Schweinefleisch und 3 % Kalbfleisch besteht und nur 2 % Kalbsleber und lediglich 0,5 % Sommertrüffel enthält.
Frau S. aus Berlin vom 21.07.2011

Der beschreibende Produktname “Kalbsleber-Pâté mit Sommertrüffeln”, die Abbildung eines Kalbes auf der Verpackung sowie die zusätzliche Auslobung “ein Hauch von Luxus” lassen Verbraucher einen höheren Gehalt an den ausgelobten Zutaten erwarten. Tatsächlich enthält die Paté pro 80 Gramm Packung lediglich 2,4 Gramm Kalbfleisch, 1,6 Gramm Kalbsleber und 0,4 Gramm Sommertrüffel. Dies erfährt der Verbraucher erst durch die Zutatenliste auf der Unterseite der Verpackung. Schweinefleisch stellt danach mit 30 Prozent (24 Gramm) den Hauptanteil der Kalbsleber-Pâté dar, gefolgt von Speck und Schweineleber ohne Mengenangabe.
Produkte, die wie die Kalbsleber-Pâté unter der Verkehrsbezeichnung “tafelfertig zubereitetes Fleischerzeugnis” vermarktet werden, gehören laut den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse nicht zu den Wurstwaren. Dadurch gilt hier nicht die Leitsatzvorgabe, dass 15 Prozent des Fleischanteils aus Kalbfleisch bestehen müssen, wenn die Bezeichnung “Kalb” in der Verkehrsbezeichnung benannt wird. Der Kalbfleischanteil dieser Pâté beträgt daher auch nur etwa 9 Prozent bezogen auf den Fleischanteil.
Nach Meinung der Verbraucherzentrale sollte die Produktbezeichnung den Inhalt  des Fleischerzeugnisses klar benennen. Eine falsche Erwartung über den Kalbsfleisch und -lebergehalt kann beim Verbraucher unseres Erachtens nur ausgeschlossen werden, wenn die Bezeichnung beispielsweise Leber-Paté aus Schwein und 5 Prozent Kalb lautet.

Stellungnahme der Lacroix GmbH, Lübeck

Kurzfassung:

Das Produkt ist seit ca. 25 Jahren auf dem deutschen Markt, dies bei im Wesentlichen gleichgebliebener Rezeptur. Pâté-Produkte sind unter der Bezeichnung „tafelfertig zubereitetes Fleischerzeugnis“ in Deutschland verkehrsfähig. Die Bezeichnung ist insbesondere für deutsche Hersteller von Pâté-Erzeugnissen verwendbar. Bei dem Produktnamen „Kalbsleber-Pâté mit Sommertrüffeln“ handelt es sich um eine beschreibende Verkehrsbezeichnung. Der Verbraucher wird somit durch die Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine reine Kalbsleber-Pâté handelt, sondern um eine Kalbsleber-Pâté, die mit Sommertrüffeln verfeinert wurde. Daher weiß der Verbraucher, dass er einen abgewandelten Geschmack der Kalbsleber-Pâté zu erwarten hat. Der Sommertrüffel ist eine sehr hochwertige Zutat. Er dient, neben optischen Aspekten, der Geschmacksgebung und ist in der von uns verwendeten Menge genau richtig dosiert, um den Geschmack angenehm abzurunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de