So haben Hersteller reagiert:

King Frais Mini-Germknödel mit Kirschfüllung

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Vom Markt genommen. Abbildung preist gefüllte Germknödel mit wenig Sauce an, tatsächlich „ertrinken“ zwei Mini-Knödel in brauner Suppe
Geändert

Verbraucher orientieren sich beim Einkauf unter anderem an den Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen, insbesondere wenn sie scheinbar den angepriesenen Inhalt zeigen. Sieht der Inhalt nach dem Öffnen dann komplett anders aus, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht fühlen.

Abbildungen sollten die Zutaten und Mengenverhältnisse realistisch widerspiegeln.

Die Packung suggeriert, dass das Produkt vor allem Germknödel und Kirschfüllung enthält. Das Produkt besteht aber vor allem aus Schokoladensauce/Pudding. Die Germknödel ertrinken da förmlich drin und Kirsche schmeckt man bei der ganzen Schokosauce kaum heraus. Ich finde, die Packung suggeriert etwas vollkommen anderes und ich fühle mich getäuscht.
Herr K. aus Köln vom 26.03.2014

Darum geht’s:

Auf der Papphülle der Kunststoffschale sind zwei Germknödel mit Kirschfüllung auf einem Teller mit etwas brauner Sauce sowie mehrere frische Kirschen dargestellt. Die Anzahl der Knödel ist auf der Schauseite nicht benannt. Der Blick auf den Inhalt zeigt eine Schale voll mit brauner Sauce, in der zwei kleine Knödel zu erahnen sind. Die Zutatenliste zeigt: Die Germknödel mit Kirschfüllung machen 17 % des Inhaltes aus, die restlichen 83 % entfallen auf die Saucenzutaten.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach vermittelt die Aufmachung der Verpackung durch den Produktnamen und vor allem die Abbildung, dass sich weiße Knödel mit relevanter Füllungsmenge und etwas brauner Sauce im Inneren befinden. Es weichen nicht nur die tatsächlichen Mengenverhältnisse der Zutaten und die Größe der Knödel sehr deutlich von der Darstellung ab, auch enthält der Produktname keinen Hinweis, dass vier Fünftel des Inhaltes Schokoladensauce ist.

Fazit:

Die Aufmachung der Verpackung sollte den tatsächlichen Inhalt darstellen und nicht ein anderes Produkt abbilden.

Stellungnahme der Buss Fertiggerichte GmbH, Ottersberg

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Das Produkt „Mini-Germknödel mit Kirschfüllung“ beinhaltet zwei Mini-Germknödel, welche mit Kirschfüllung gefüllt sind und in Schokoladensauce liegen. Bei der Abbildung auf der Verpackung des monierten Produktes handelt es sich, wie auf der Verpackung deklariert, lediglich um einen Serviervorschlag. Somit entspricht die Deklaration den gesetzlichen Vorgaben.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt vom Markt genommen wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de