Das ärgert beim Einkauf:

Kräutersommer

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Hinweis "Kräuter Sommer" und "Kräuterlimonade" werben für Kräuter, aber der Geschmack stammt von Aromen
getaeuscht

Durch die optische Darstellung und die Nennung von Kräutern im Produktnamen können Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu Recht erwarten, dass Bestandteile von Kräutern in wesentlicher Menge im Produkt vorkommen und nicht lediglich in Form von natürlichen Aromen. Die Namensgebung und die Abbildung einer Bergwiese auf der Verpackung können falsche Erwartungen über das Produkt wecken. Wenn der Geschmack wesentlich über den Zusatz von natürlichen Aromen bestimmt wird, sollte dies durch einen Hinweis „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ bereits auf der Schauseite deutlich werden.

Es werden Kräuter dargestellt. Leider besteht es nur aus Aromen. Meine Frau ist schwanger. Durch die willentliche Täuschung sind wir verunsichert, da der Farbstoff E 150c drin ist, was für Schwangere giftig ist und das Kind schädigt. Laut Ihrer Seite sagen die Hersteller, dass sie das ändern wollten. Bisher scheinbar nicht.
Herr M aus Köln vom 07.04.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Getränk heißt „Kräuter Sommer“ und wird auf der Schauseite der Verpackung als Kräuterlimonade deklariert. Auch die Abbildung von einer grünen Wiese und einer Berglandschaft im Hintergrund vermitteln eine vermeintliche Natürlichkeit des Produkts. Erst der Blick auf die Zutatenliste klärt darüber auf, dass es sich um eine Limonade mit Kräutergeschmack handelt und der beworbene Geschmack nicht durch Kräuter, sondern durch natürliches Aroma erzeugt wird. Das natürliche Aroma muss nicht aus Kräutern gewonnen werden. Es kann auch mit Hilfe von Bakterien, Hefen oder Pilzen aus natürlichen Grundstoffen, z. B. Sägespänen hergestellt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach können sich Verbraucher zu Recht durch die Aufmachung der Verpackung getäuscht fühlen und eine Limonade mit einem angemessenen Anteil an Kräutern als geschmacksgebende Zutat vermuten. Die Kennzeichnung und Aufmachung sollte daher die Zusammensetzung des Produkts klar widerspiegeln, z. B. durch den Produktnamen „Limonade mit Kräutergeschmack aus natürlichen Aromen“.

Stellungnahme der Radlberger Getränke GmbH & Co OG, A-Unterradlberg

Es tut uns leid, wenn sich Konsumenten durch die Produktaufmachung und die Namensgebung getäuscht fühlen. Wir greifen daher Ihre Anregungen auf und überarbeiten im Zuge eines demnächst geplanten Relaunches die Aufmachung des Produktes.
Die aktuelle Aufmachung entspricht den Vorgaben und Rahmenbedingungen und ist formal korrekt. Für Konsumenten ist die Zusammensetzung des Produktes auf der Zutatenliste klar ersichtlich. Dennoch werden wir unsere Produkte in Zukunft noch klarer deklarieren, um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen.

Ergebnis

Der Hersteller Radlberger Getränke GmbH & Co KG hat 10.09.2012 angekündigt, im Zuge eines demnächst geplanten Relaunches die Aufmachung des Produktes zu ändern. Der genaue Zeitpunkt und die Änderungspläne wurden der Verbraucherzentrale auf Nachfrage beim Hersteller bisher nicht mitgeteilt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de