Das ärgert beim Einkauf:

Krüger San Fabio Cappuccino

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Widerspruch: „ungesüßt“ aber 46,6 Grammg Gesamtzucker im Produkt
getaeuscht

Das Getränkepulver „Typ Cappuccino ungesüßt“ enthält laut der Nährwerttabelle einen Gesamtzuckergehalt von 46,6 Gramm auf 100 Gramm. Das entspricht nicht den Erwartungen an den Zuckergehalt eines Produktes, das mit der Aussage „ungesüßt“ beworben wird. Der Anbieter sollte auf den Hinweis „ungesüßt“ verzichten oder in unmittelbarer Nähe anmerken, dass von Natur aus Zucker enthalten ist.

Guten Abend, beim Kauf des Penny-Produkts "San Fabio, Typ Cappuccino ungesüßt", 200 Gramm, fiel uns auf, dass dieser sehr wohl gesüßt ist. Bei der Zutatenliste steht gleich zu Anfang "Süßmolkenpulver" bzw. am Ende "12 % Maltodextrine". Unserer Meinung ist dieser vermeintlich ungesüßte Cappuccino somit ein Etikettenschwindel, wobei die Begriffsverschleierung (Maltodextrin) nicht einmal sonderlich originell daher kommt. Ist so etwas legal?
Verbraucher aus Wuppertal vom 12.03.2017

Wird als Typ Cappuccino UNGESÜSST auf der Verpackung bezeichnet, enthält aber laut Nährwertangaben 46,6 g Zucker auf 100 g bedingt durch die Verwendung von Süßmolkenpulver. Ich gucke immer in die Angaben, meine Schwester, die das Produkt gekauft hat, aber nicht. Sie ist Diabetikerin und hat sich auf die Typbezeichnung verlassen! Ich denke, das wird auch vielen anderen Verbrauchern passieren!
Verbraucherin aus Bad Schwartau vom 20.11.2015

Darum geht’s:

Das Getränkepulver mit löslichem Bohnenkaffee wird auf der Schauseite als „Typ Cappuccino ungesüßt“ bezeichnet. Im Zutatenverzeichnis auf der rechten Seite der Dose sind die Zutaten Süßmolkenpulver und Magermilchpulver aufgelistet und mit einem Sternchen versehen. Die Erklärung zum Sternchen lautet „enthält von Natur aus Zucker“. In der Nährwerttabelle ist ein Zuckergehalt von 46,6 Gramm pro 100 Gramm ausgewiesen.

Das ist geregelt:

Der Begriff „ungesüßt“ als solcher ist nicht geregelt. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussage „ungesüßt“ vermittelt den Eindruck, dass im Getränkepulver wenig bis gar kein Zucker enthalten ist. Verbraucher können nachvollziehbar irritiert sein, wenn sie feststellen, dass 46,6 Gramm Zucker auf 100 Gramm in der Nährwerttabelle deklariert sind. Das Produkt enthält die Zutaten Süßmolkenpulver (65-70 g Zucker pro 100 g) und Magermilchpulver (50 g Zucker pro100 g), die von Natur aus einen hohen Zuckergehalt aufweisen, der in der Nährwerttabelle angegeben werden muss. Der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ wird zwar in der Zutatenliste bei Süßmolkenpulver und Magermilchpulver angegeben, ist jedoch für Verbraucher beim Einkauf nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Fazit:

Der Anbieter sollte bei einem Produkt mit einem so hohen Zuckergehalt auf die Werbung „ungesüßt“ verzichten oder an prominenter Stelle erklären, woher der Zucker stammt, z. B. „enthält natürlichen Milchzucker“.

Stellungnahme der Krüger GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach

Kurzfassung:

Das Produkt „San Fabio Typ Cappuccino ungesüßt“ enthält als Zutaten u.a. Magermilch- und Süßmolkenpulver. Mono- oder Disaccharide wurden nicht zugesetzt. Der in der Nährwerttabelle angegebene Zuckergehalt resultiert ausschließlich aus der Laktose, welche natürlicherweise in den beiden Milchkomponenten (Magermilch- und Süßmolkenpulver) enthalten ist und nicht zum Süßen zugesetzt wird.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de