Das ärgert beim Einkauf:

Küstengold Champignons

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mindesthaltbarkeitsdatum kaum zu finden und zu lesen
getaeuscht

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist aufgrund des minimalen Kontrastes zwischen schwarzer Schrift und dunkelblauem Hintergrund kaum lesbar. Es gehört zu den verpflichtenden Informationen, die dem Kunden beim Kauf in gut lesbarer Form zur Verfügung stehen müssen.
Der Anbieter muss hier dringend nachbessern und die gute Lesbarkeit der Pflichtangabe gewährleisten.

Die Champignons werden in einer Glasverpackung verkauft. Die Kennzeichnung erfolgt auf einer Papierbanderole in weißer Schrift auf dunkelblauem (fast schwarzblauem) Hintergrund. In sehr kleiner Schrift steht dort unter anderem "Mindestens haltbar bis: siehe Deckel". Auf dem Deckel selbst findet sich nur das Küstengold-Logo. Auf dem Deckelrand ist nur mit extremer Mühe eine Zahlen-Buchstaben-Kombination in schwarzer Schrift auf dem dunkelblau-schwarzblauem Hintergrund zu entziffern (die zudem auch noch an einer Stelle aufgedruckt ist, wo sich ein kleiner weißer Kreis mit Querbalken befindet): es scheint sich bei "L110510 08:59" jedoch eher um eine Losnummer zu handeln. Ein MHD ist nirgends zu entdecken.
Verbraucherin aus Lehe vom 02.02.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Verbraucherin konnte kein Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Deckel finden. Bei den von der Verbraucherzentrale überprüften Gläsern im Handel war es in schwarzer Schrift auf dem Deckelrand aufgedruckt, jedoch nur mit großer Mühe zu entdecken  und zu lesen.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 9 ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eine verpflichtende Angabe.
Laut Artikel 13 LMIV müssen Lebensmittel alle verpflichtenden Informationen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft tragen. Die Informationen dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Gemäß Artikel 2 LMIV ist die „Lesbarkeit“ das äußere Erscheinungsbild von Informationen, das von verschiedenen Faktoren bestimmt wird, wie der Schriftgröße, dem Buchstabenabstand, der Schriftfarbe, der Schriftart und auch dem Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens ist bei der vorliegenden Verpackung der Kontrast völlig unzureichend. Je nach Lichtverhältnissen und -einfall ist die Schrift entweder gar nicht oder kaum zu entziffern.
Vor dem Kauf müssen dem Käufer die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Informationen zugänglich sein, was hier nicht vollständig der Fall ist.

Fazit:

Der Anbieter muss entweder einen helleren Farbton für die Schrift wählen oder sich etwas anderes überlegen, um die vorgeschriebene Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums zu garantieren.

Stellungnahme der Küstengold Handelsgesellschaft, Leer

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Nach Rücksprache mit dem Lieferanten konnte nachgewiesen werden, dass die betroffene Charge mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgezeichnet wurde. Dieses Datum befindet sich am Deckelrand mit einem gewissen Abstand zum Chargen-Code. Bei der Prüfung der Produktionsaufzeichnung sowie der Rückstellmuster konnte keine Abweichung festgestellt werden. Das Unternehmen verhandelt derzeit mit dem Lieferanten über die Verwendung einer helleren Schriftfarbe.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de