Das ärgert beim Einkauf:

Landliebe Cremiger Joghurt Honig

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Joghurt Honig enthält mindestens so viel Zucker wie Honig
getaeuscht

Durch die Bezeichnung und die Abbildung ist es naheliegend, dass Verbraucher einen nur mit Honig gesüßten Joghurt erwarten und keinen zusätzlichen Zucker. Wenn in der Zutatenliste Zucker und Honig aufgelistet werden, sollte der Hersteller die Aufmachung ändern und das Produkt zum Beispiel „Joghurt mit Zucker und Honig“ nennen.

Ich fühle mich veralbert. Erst steht Joghurt mit 10 % Blütenhonigzubereitung, dann aber nur 6 % Blütenhonig und dann leider noch Zucker. Aber das mit dem Zucker muss man hinnehmen. Aber verschiedene Angaben?
Verbraucherin aus Giessen vom 31.10.2015

Darum geht’s:

Wird ein Joghurt auf der Schauseite mit Honigglas, -löffel und der Angabe „Honig“ beworben, können Verbraucher davon ausgehen, dass das Produkt statt mit Zucker alternativ mit Honig gesüßt wurde. Verwirrend sind zudem die unterschiedlichen Mengenangaben auf der Rückseite für die hervorgehobene Zutat Honig: Dort heißt es zunächst in der Bezeichnung „Joghurt mit 10 % Honigzubereitung“ und in der Zutatenliste ist von 6 % Blütenhonig die Rede. Die Reihenfolge der Zutaten Joghurt, Zucker und 6 % Blütenhonig weisen außerdem darauf hin, dass mindestens gleich viel Zucker und Honig enthalten sind und damit der Zucker nicht nur in der Honigzubereitung steckt, sondern der Joghurt zusätzlich noch gezuckert wurde.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist.
Zudem gilt nach der LMIV grundsätzlich, dass die Kennzeichnung unter anderem hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen darf.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn Sie feststellen, dass der auf der Schauseite mit Honig beworbene Joghurt mindestens so viel Zucker wie Honig enthält.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt daher bereits im Blickfang dem Zutatenverzeichnis entsprechend beispielsweise als Joghurt mit Zucker und Honig bezeichnen.

Stellungnahme der Friesland Campina Germany GmbH, Heilbronn

Kurzfassung:

Mit der Sortenbezeichnung „Honig“ und dem abgebildeten Glas Honig mit Honiglöffel soll die Geschmacksrichtung des Joghurts zum Ausdruck gebracht werden. Die genaue Zusammensetzung des Produktes kann dem Zutatenverzeichnis entnommen werden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de