Das ärgert beim Einkauf:

Line Fettarmer Joghurt Apfel-Müsli

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Apfel, Getreide und Rosinen stellen gemeinsam nur knapp 10 g von 150 g Inhalt
getaeuscht

Durch die Bezeichnung „… Apfel-Müsli“ und die prominente Darstellung dieser Zutaten können Verbraucher eine wesentliche Menge davon und nicht nur wenige Prozente erwarten

Die Abbildung stellt im Vordergrund einen Löffel mit Joghurt und darauf Apfel und Müsli dar. Aus diesem Grund erwarte ich als Käufer, dass die Hauptbestandteile diese drei sind. Die Zutatenliste bringt aber folgendes hervor: Rosinen: 0,8 %, Haferflocken 0,4 %, Weizenkleie 0,1 %.
Auch der geöffnete Joghurt zeigt wortwörtlich nur Spuren von zerkleinertem Müsli.
Für mich ist dies eine bewusste Täuschung des Konsumenten, da hier der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen Apfel-Müsli Joghurt. Bei den beschriebenen, vorhandenen Minimalmengen kann nicht von einem Apfel-Müsli Joghurt gesprochen werden.
Herr L. aus Braunschweig vom 19.10.2013

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Fettarmer Joghurt mit reiner Buttermilch Apfel-Müsli“ und zeigt im Vordergrund einen Löffel mit einem Apfelschnitz, Getreideflocken und Rosinen auf wenig Joghurt. Dahinter ist außerdem ein Glas mit Buttermilch zu sehen. Die Zutatenliste auf der Rückseite offenbart den Gehalt der Apfel-Müsli-Zutaten als 4,9 % Apfel, 0,8 % Rosinen, 0,4 % Haferflocken und 0,1 % Weizenkleie. Am Rand des Deckels steht in kleiner Schrift „Serviervorschlag“

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des Joghurt verspricht einen nicht unerheblichen Anteil an Apfel und Müslizutaten wie Getreideflocken und Rosinen. Tatsächlich sind es wenige Haferflocken, etwa zwei Rosinen und ein kleines Stückchen Apfel, die im Becher stecken. Der Täuschungsvorwurf des Verbrauchers ist daher aus unserer Sicht nachvollziehbar. Auch der Hinweis "Serviervorschlag" am Rand des Bechers kann diesen Eindruck nicht ausreichend entkräften.

Fazit:

Die Aufmachung der Schauseite sollte die tatsächlichen Mengenverhältnisse der Zutaten widerspiegeln und nicht etwas ganz anderes versprechen.

Stellungnahme der Penny Markt GmbH, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 30.10.2013 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir das Produkt nicht im Handel gefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de