So haben Hersteller reagiert:

Lord Nelson Melissen-Mischung Kräutertee, ehemals Lord Nelson Melisse Kräutertee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Schauseite zeigt jetzt deutlich: Der Kräutertee besteht nicht nur aus Melisse – auch Anis und Pfefferminze sind in der Teemischung enthalten
Geändert

Der Hersteller bietet einen „Melisse Kräutertee“ an, bei dem erst die Zutatenliste offenbart, dass der Tee noch zwei weitere Kräuter enthält. Aufgrund der Gestaltung der Verpackungs-Vorderseite, die in Wort und Bild ausschließlich Melisse darstellt, sind die zusätzlichen Kräuter Anis und Pfefferminze nicht zu erwarten gewesen. Der Hersteller sollte auch auf der Schauseite auf diese beiden Zutaten hinweisen

Es steht nur Melisse auf der Packung. Kein Hinweis auf eine Teemischung, das erkennt man erst beim Lesen der Zutaten oder beim Trinken des Tees, was besonders unangenehm ist, wenn man allergisch auf Pfefferminz und/oder Anis reagiert.
Verbraucherin aus Bielefeld vom 15.11.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Teeschachtel sind neben einem Teeglas der Schriftzug Melisse Kräutertee und blühendes Melissenkraut abgebildet. Das Wort Melisse ist in sehr großen Buchstaben geschrieben. Es gibt keinen Hinweis auf die beiden weiteren Kräuterzusätze.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind in der Werbung und in der Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.
Die LMIV schreibt zudem die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Diese sogenannte Quid-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Gestaltung der Vorderseite, die in Wort und Bild ausschließlich Melisse zeigt, erwarten Verbraucher auch einen reinen Melissetee. Sie können sich getäuscht sehen, wenn ein solcher Tee laut Zutatenliste 30 Prozent andere Kräuter enthält.

Fazit:

Der Hersteller sollte auch auf der Vorderseite auf Anis und Pfefferminze hinweisen.

Stellungnahme der Ostfriesischen Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:

Bei der Bezeichnung des Artikel Lord Nelson „Melisse“ handelt es sich um den Namen des Produktes. Die Produktbezeichnung „Melisse“ und die Abbildung von Melissenblättern charakterisiert die vorrangige Beschreibung des Artikels, basierend auf der bestimmenden geschmacklichen Komponente. Die exakte Zusammensetzung der Melissenteemischung ist den Angaben auf der Faltschachtel zu entnehmen. Bei Nachauflage werden wir die Kennzeichnung in Melissenteemischung auf der Frontseite abändern.

Ergebnis

Die geänderte Aufmachung ist seit Anfang 2017 im Handel. Der Kräutertee heißt statt „Melisse“ nun „Melissen-Mischung“ und die Abbildung zeigt außer Melisse nun auch Anis und Pfefferminze. Die geänderte Teemischung besteht laut Zutatenliste zu 60 Prozent aus Melisse. Die erforderlichen Mengenangaben für Pfefferminze und Anis fehlen allerdings.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de