Das ärgert beim Einkauf:

LUVE-Produkte, Beispiel Sorte Lupinen Drink Schokolade

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Heimische Herkunft und Lupine beworben, aber mehr „weit gereiste“ Zutaten im Drink enthalten
getaeuscht
Die Bezeichnung Lupinen Drink Schokolade und die werbliche Betonung, dass das Lupineneiweiß aus heimischen Anbau stammt, kann bei Verbrauchern die Erwartung wecken, dass die heimische Lupine nach Wasser die am meisten vorhandene Zutat darstellt. Der Lupinen Drink enthält aber mehr andere Zutaten, darunter Kokosfett und Kakaopulver, die nicht aus heimischem Anbau stammen.
Der Anbieter sollte eine Bezeichnung wählen, die die Zusammensetzung des Produktes besser wiedergibt. Zudem sollte er auf die Werbung für die heimische Lupine verzichten, wenn insgesamt mehr nicht-heimische Zutaten für den Drink verwendet werden.

Beschwerde zum Produkt Lupinen Dessert

Der Shop wirbt im Werbetext mit Folgendem: "Das Schokoladen Dessert wird aus der Blauen Süßlupine, welche aus heimischen Anbau stammt, hergestellt und produziert. " Das stimmt gar nicht so wirklich, denn es ist nur 3 Prozent Lupine enthalten. Eigentlich basiert das Produkt auf Kokosfett, Zucker und Stärke. Die Verdickungsmittel machen es cremig.
Verbraucher aus Bergisch-Gladbach vom 21.06.2018

Beschwerde zum Produkt Lupinen Joghurt-Alternative Natur

Zutatenliste; Wasser, Kokosfett, Maltodextrin, modifizierte Stärke, Invertzuckersirup, LUPINEN EIWEIß (1,8 %), Verdickungsmittel: Pektin, Aroma, Zucker. Die Firma schreibt folgendes: "Lebensmittel aus der Blauen Süßlupine sind aber nicht nur rein pflanzlich, laktosefrei, cholesterinfrei und glutenfrei – im Vergleich zu Soja und anderen Grundstoffen hat die Lupine einen weiteren unschlagbaren Vorteil: den CO2-Bonus. […]  Denn unsere Lupine wird in Deutschland angebaut, geerntet und verarbeitet. […]" Dass die Produkte der Firma zum Großteil aus Kokosfett bestehen (welches wohl kaum aus einheimischem Anbau stammt) wird gekonnt verschwiegen. Dazu wird sowohl auf der Verpackung als auch auf der Homepage viel von Natur geschrieben. Generell wird sehr viel über die Lupinen berichtet, von denen gerade mal 1,8 % Lupineneiweiss enthalten sind. Das enthaltene Protein ist verarbeitet und keinesfalls Natur pur. Dazu kommen Maisstärke, Aroma und Zucker. Der Gesamteindruck der für mich entsteht ist, dass es darum geht, den Verbraucher möglichst gekonnt zu täuschen.[…]
Verbraucherin aus Büsingen vom 11.02.2017

Beschwerde zu Lupinen Drink Schokolade

Prolupin bewirbt seine veganen Lupinen-Produkte als Milchersatz. Wenn man sich die Zutatenliste jedoch ansieht, sind in den Produkten vor allem Wasser, Fett und Zucker enthalten. Die Produkte enthalten nur zwischen 1 % und 3 % Lupinen-Eiweiß. Das ist für mich eine Verbrauchertäuschung. In den FAQ auf der Internetseite wird irgendwie erklärt, warum es angeblich nur so wenig % sind. Wenn der Rest des Produkts jedoch aus Wasser, Fett und Zucker besteht, sollte das Produkt nicht mit dem Inhaltsstoff beworben werden, der am wenigsten enthalten ist.
Verbraucherin aus Ludwigsfelde vom 18.06.2016

Die Lupine erhält auf der Produktseite im Internet großen Raum, ebenso bei den Produktbezeichnungen. Weiterhin wird sehr hervorgehoben, dass die Lupine aus heimischem Anbau stamme. Ich finde, dass diese Überbetonung der Lupine und die damit verbundene Regionalität täuschend ist, da im Lupinendrink der Kokosfettanteil viel höher ist. Mit 1,7 % steht Lupineneiweiß erst an 6. Stelle hinter dem fettarmen Kakaopulver.
Verbraucherin aus Witten vom 07.05.2016

Darum geht’s:

Auf beiden Seiten der Verpackung des „Lupinen Drink“ wirbt der Anbieter für die pflanzliche Zutat Lupine „mit dem Eiweiß der heimischen Süsslupine“. Laut Zutatenverzeichnis enthält das Getränk außer Lupinen-Eiweiß (1,7 Prozent) anteilig mehr Maltodextrin, Zucker, Kokosfett und fettarmes Kakaopulver (1,9 Prozent).
Laut Nährwerttabelle enthält das Produkt 2 Gramm Eiweiß pro 100 Milliliter.

Das ist geregelt:

Für Milchersatzprodukte gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufgrund des Produktnamens „„Lupinen Drink“ und der Werbung für das Eiweiß aus der heimischen Süsslupine können Verbraucher aus unserer Sicht erwarten, dass die heimische Lupine die wesentliche Zutat darstellt. Der Eiweißgehalt pro 100 Milliliter liegt mit 2 Gramm deutlich unter dem Gehalt von Milch mit etwa 3,5 Gramm und eiweißreichen Milchersatzprodukten wie handelsüblichen Sojadrinks.

Neben der heimischen Lupine enthält das Produkt außerdem insgesamt mehr andere „weit gereiste“ Zutaten wie Kokosfett und Kakaopulver, deren Herkunft jedoch nicht konkret genannt wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte eine Bezeichnung wählen, die die Zusammensetzung des Produktes besser wiedergibt. Er sollte außerdem auf die Werbung für die heimische Lupine verzichten, wenn insgesamt mehr nicht-heimische Zutaten für den Drink verwendet werden.

Stellungnahme der Prolupin GmbH, Grimmen

Kurzfassung:

Wir nehmen Verbraucherkritik ernst, diese Beschwerde ist für uns aber nicht nachvollziehbar. Unsere Lupine stammt aus Deutschland und ist charakteristisch für unser Produkt, das es in dieser Form nicht vergleichbar auf dem Markt gibt. Der Anteil der Zutat ist auch im Verzeichnis prozentual aufgeführt. Einige Menschen reagieren zudem allergisch auf Lupine und sind auf die Information angewiesen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de