Das ärgert beim Einkauf:

Mövenpick Birchermüesli nach Schweizer Originalrezept

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung mit „all natural“ widerspricht den hochverarbeiteten Zutaten im Birchermüesli nach Schweizer Originalrezept
getaeuscht

Das Birchermüsli von Möwenpick wird mit „all natural“ und „nach Schweizer Originalrezept“ beworben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale erfüllen Lebensmittel mit hochverarbeiteten Zutaten wie in diesem Fall Zitronensaftkonzentrat, natürliches Aroma, Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl und Pektin nicht das Werbeversprechen, dass alles natürlich wäre. Zudem handelt es sich bei diesen Zutaten nicht um solche, die üblicherweise in einem Schweizer Originalrezept für Birchermüsli zu finden sind. Der Anbieter sollte auf die Werbung „all natural“ und „nach Schweizer Originalrezept“ verzichten oder direkt bei den Werbeaussagen erklären, was er darunter versteht.

Produkt mit "all natural" und "Schweizer Originalrezept" beworben. Zutatenliste enthält aber unter anderem Zitronensaftkonzentrat, natürliches Aroma, Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl, Pektine und 24 g Zucker pro 150 g Portion
Verbraucherin aus Garching vom 24.08.2015

Darum geht’s:

Der Anbieter bewirbt sein Birchermüsli mit „all natural“ und „nach Schweizer Originalrezept“. Die Zutatenliste besteht aus deutlich mehr Zutaten als üblicherweise in einem Schweizer Originalrezept für Birchermüesli enthalten sind. Insbesondere die hochverarbeiteten Zutaten Zitronensaftkonzentrat, natürliches Aroma, Johannisbrotkernmehl und Pektin sind als solche nicht in Originalrezepten zu finden. Klassischerweise besteht Birchermüsli aus Getreideflocken, Obst, einem Milchprodukt, Nüssen, Honig oder Zucker und Zitronensaft.

Die im gemeldeten Produkt enthaltenen Zutaten stehen im Widerspruch zur Werbung mit „all natural“ und „Schweizer Originalrezept“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens können Verbraucher bei der Werbung mit „Natur“ oder „natürlich“ weitgehend naturbelassene Zutaten erwarten, die allenfalls mechanisch bearbeitet sind wie Flocken aus dem ganzen Getreidekorn. Zutaten wie Zitronensaftkonzentrat, natürliches Aroma, Johannisbrotkernmehl und Pektin sind hochverarbeitete Zutaten und stellen demzufolge keine „natürlichen“ Zutaten dar, zudem entsprechen sie nicht wie beworben dem Schweizer Originalrezept.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung „all natural“ und „nach Schweizer Originalrezept“ verzichten.

Stellungnahme der Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG, Wasserburg am Inn

Kurzfassung:

Als Schweizer Unternehmen ist das Original Mövenpick Bichermüsli Rezept auf 1985 datiert. Seither passen es die Lebensmittelingenieure laufend den heutigen Konsumentenbedürfnissen an. Bei der Privatmolkerei Bauer wird das Mövenpick Birchermüsli nach Schweizer Originalrezept produziert. Alle Rohstoffe sind natürlichen Ursprungs und durchlaufen keine chemischen Verarbeitungsschritte.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de