Das ärgert beim Einkauf:

Mühlhäuser Konfitüren, Beispiel Sorte Erdbeerkonfitüre

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Auf der Schauseite weiterhin nicht ersichtlich: Mühlhäuser Erdbeerkonfitüre wird nicht in Mühlhausen sondern in Mönchengladbach hergestellt.
getaeuscht

Ist eine Region Bestandteil der Bezeichnung eines Produktes oder eines Markenlogos, ist es nachvollziehbar diese Region als Hinweis auf den Produktionsort zu verstehen. Trifft dies jedoch nicht zu, sollte in unmittelbarer Nähe des Produktnamens und in gleicher Deutlichkeit der tatsächliche Produktionsort benannt sein.

Mühlhäuser Konfitüren werden nach Aussage des Hersteller in Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen und somit nicht in Thüringen produziert.
Herr C. aus Weimar vom 28.09.2014
 

Der prominent an mehreren Stellen angebrachten Produktname "Mühlhäuser" und die Aufmachung (Stadttor Mühlhausen) erwecken den Eindruck, die Konfitüre würde in Mühlhausen (Thüringen) produziert. Aufgrund der Aufmachung und Bezeichnung des Produkts nahmen wir genau das jahrelang an.
Nun stellt sich beim Blick auf den Internetauftritt der Firma heraus, dass lediglich das Pflaumenmus, nicht aber die Konfitüren in Mühlhausen hergestellt werden. Die Konfitüren werden in Mönchengladbach produziert.
Herr R. aus Berlin vom 01.02.2012

Darum geht’s:

Das Produkt Mühlhäuser Erdbeere wird auf der Schauseite durch den Markennamen „Mühlhäuser“ und die stilisierte Abbildung des Stadttores von Mühlhausen gekennzeichnet. Durch diese Art der Bezeichnung und Abbildung kann bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, die Erdbeer-Konfitüre Extra wird in Mühlhausen in Thüringen hergestellt.

Das ist geregelt:

Gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sind auf verpackten Lebensmitteln der Name der Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU ansässigen Verkäufers verpflichtend anzugeben. Es muss also nicht unbedingt der Produktionsort bzw. Herstellungsort der Ware angegeben werden. Irreführende Herkunftsangaben sind verboten.

So sieht's die Verbraucherzentrale:

Es gibt zwei Standorte der Firma. Laut den Informationen auf der Internetseite der Firma Mühlhäuser GmbH erfolgt Zubereitung und Abfüllung der Konfitüren in Mönchengladbach und das Pflaumenmus wird in Mühlhausen produziert. Diese unterschiedlichen Herstellungsorte werden auf dem rückseitigen Etikett der Produktverpackungen angegeben. Auf der Frontseite sind bei diesen Produkten die Marke Mühlhäuser gemeinsam mit der stilisierten Abbildung des Stadttores von Mühlhausen zu finden. Der unterschiedliche Produktionsort wird für Verbraucher nicht auf den ersten Blick möglich. Es ist nachvollziehbar, dass aufgrund dieser Aufmachung einige Verbraucher annehmen, auch die Erdbeerkonfitüre ist in Mühlhausen hergestellt worden.

Fazit:

Damit die Nennung einer Stadt als Markenbezeichnung nicht als Herstellungsort missverstanden wird, sollte klar werden, dass die Herstellung an einem anderen Ort stattfindet oder der Herstellungsort deutlich benannt sein. Der Hinweis sollte auf der Frontseite erfolgen.

Stellungnahme der Mühlhäuser GmbH, Mönchengladbach

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Zutreffend ist insoweit, dass das Produkt tatsächlich in unserem Werk in Mönchengladbach hergestellt wird. Darauf weisen wir auf dem rückseitigen Etikett ausdrücklich hin. Dort heißt es: „Mühlhäuser GmbH D-41066 Mönchengladbach“. Bei der auf dem vorderseitigen Etikett enthaltenen Angabe „Mühlhäuser“ und der stilisierten Abbildung des Stadttores Mühlhausen handelt es sich hingegen um eingetragene Marken unseres Hauses. Diese Kennzeichnung steht nach den vom EuGH gebilligten Grundsätzen der Rechtsprechung in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und ist keinesfalls irreführungsgeeignet oder täuschend.

Ergebnis

Der Hersteller teilte am 26.04.2012 mit, künftig bei der Etikettierung der in Mönchengladbach hergestellten Produkte auf der Rückseite der Verpackung die Anbieteradresse um den Hinweis: „Hergestellt von:" zu erweitern. Die gesamte Produktion soll bis zum 30.04.2012 umgestellt sein. Aus Sicht der Verbraucherzentrale wird dem Verbraucher damit weiterhin auf der Schauseite nicht klar, wofür das Logo "Mühlhäuser" steht, d. h. welchen Bezug die Erdbeerkonfitüre zu dem beworbenen Thüringer Ort hat.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de