Das ärgert beim Einkauf:

Müller Milch Reis à la Gebrannte Mandel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mandelmark statt gebrannte Mandeln als Zutat
getaeuscht

Der Anbieter bildet auf der Verpackung Zutaten ab, die im Produkt in dieser Form nicht vorkommen. Gebrannte Mandeln sind nicht enthalten, sondern Mandelmark in einer zu vernachlässigenden Menge von einem Prozent. Um Erwartungen von Verbrauchern nicht zu enttäuschen, sollten Abbildungen von Zutaten mit dem Gehalt und der Form im Produkt übereinstimmen.

Auf dem Produkt steht „a la gebrannte Mandel“, es sind gebrannte Mandeln abgebildet, aber im Produkt befindet sich nur 1 % Mandelmark, sowie Aromen. Das Produkt entspricht absolut nicht meiner Erwartung. Nach der TV-Werbung hätte ich wenigstens erwartet in dem Produkt gebrannte Mandeln, zumindest in kleinen Stückchen zu finden. Nur Mark und Aroma reicht da für mich nicht aus: […] 1 % Mandelmark sind keine gebrannte Mandeln! Hätte ich gewusst, dass das Produkt keine Mandeln enthält, hätte ich es nicht gekauft. Aroma und 1 % Mandelmark sind hier eindeutig zu wenig.
Verbraucher aus Freiburg vom 07.09.2015

Darum geht’s:

Die Sorte des Milchreises wird „à la Gebrannte Mandel“ genannt. Abgebildet ist ein Löffel auf dem sich Milchreis mit einem Klecks Soße und zwei gebrannten Mandeln befinden. Bezeichnet wird das Produkt als Milchreis mit Mandel-Zubereitung und in der Zutatenliste steht 1 % Mandelmark.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Sortenbezeichnung „à la Gebrannte Mandel“ in Verbindung mit der Abbildung von gebrannten Mandeln weckt aus unserer Sicht die Erwartung, dass im Produkt gebrannte Mandeln enthalten sind. Enthält das Produkt nur eine Mandel-Zubereitung mit einem Anteil von 1 % Mandelmark, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen.

Fazit:

Die Abbildung von gebrannten Mandeln sollte unterbleiben.

Stellungnahme der Müller Service GmbH, Aretsried

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Sortenbezeichnung sowie die Produktabbildungen stimmen in Hinblick auf die geschmacksgebenden Eigenschaften des Produktes überein.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de