Das ärgert beim Einkauf:

Reinecke’s Büsumer Krabben-Cremesuppe

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Krabbensuppe ohne Krabben ist nicht „tafelfertig“.
getaeuscht

Enttäuschte Erwartungen sind bei einer als „Krabbensuppe, tafelfertig“ bezeichneten Suppe aus unserer Sicht naheliegend, wenn die Suppe kein Krabbenfleisch enthält. Entweder sollte der Anbieter der Suppe tatsächlich eine wesentliche Menge Krabbenfleisch als Einlage hinzufügen oder ihr einen anderen Produktnamen geben und sie nicht als „tafelfertig“ bezeichnen.

Das Dosenprodukt Büsumer Krabben-Cremesuppe der Firma Reinecke's Delikatess-Konserven GmbH erweckt aufgrund der Aufmachung den Eindruck eines Feinkostproduktes. Es handelt sich aber meiner Meinung nach um eine grauenhafte Pulvermischung, die mit einer Krabben-Cremesuppe praktisch keinerlei Gemeinsamkeiten hat: Unter anderem stecken nur Krebssuppenpaste (2,3 %; Anmerkung der Redaktion: Die 8/2020 gekaufte Suppe enthielt 3 % Krebssuppenpaste) und Krabbenpulver (0,1 %; Anmerk. der Redaktion: Die 8/2020 gekaufte Suppe enthielt 0,2 % Krabbenpulver (Krebstiere)) in der Dose.

Verbraucher aus Nidderau vom 14.07.2020

 

Auf dem Etikett wird eine "Büsumer Krabben-Cremesuppe", "Die Küstenspezialität", "tafelfertig" beworben, zusammen mit einem Bild des Büsumer Krabbenhafens.
Der Inhalt der Dose enthält jedoch höchstens Spuren von Krabben: 2,2 % Krabbenmehl, weiterhin 2,5 % Krebssuppenpaste (bestehend u. a. aus Krebskörperauszügen). Zusätzlich findet man den Hinweis für diese "tafelfertige" Suppe: "Als Einlage empfehlen wir Krabbenfleisch, Erbsen und Spargelstücke." Angesichts der Aufmachung und des nicht unerheblichen Preises erwartet man doch erheblich mehr von dieser Krabbensuppe.

Verbraucher aus Höchstadt vom 28.10.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Dose steht der Produktname “Büsumer Krabben-Cremesuppe“, ergänzt durch die Angaben „Küstenspezialität“ und „tafelfertig“ Die Zutatenliste führt tatsächlich nur drei Prozent Krebssuppenpaste und 0,2 Prozent Krabbenpulver (Krebstiere) auf. Unterhalb der Nährwerttabelle steht der Hinweis „Als Einlage empfehlen wir Krabbenfleisch, Erbsen oder Spargelstücke„.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, beispielsweise über die Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Eine Krabbensuppe sollte ohne einen angemessenen Anteil an Krabbenfleisch nicht Krabbensuppe heißen. Es ist üblich, dass Verbraucher sich beim Lebensmitteleinkauf in erster Linie nach den Angaben auf der Schauseite richten, insbesondere nach der Bezeichnung. Diese verweist auf Krabben, die Verbraucher entsprechend als wesentliche Zutat erwarten können.

Widersprüchlich ist außerdem, wenn ein Fertigprodukt als tafelfertig angepriesen und gleichzeitig die Zugabe weiterer Lebensmittel zum Verzehr empfohlen wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Bezeichnung an die Zusammensetzung anpassen oder der Suppe Krabbenfleisch beigeben. Die Auslobung „tafelfertig“ sollte entfallen, wenn nicht alle für einen genussvollen Verzehr empfohlenen Zutaten bereits in der Dose stecken.

Stellungnahme der Reineckes Delikatess-Konserven GmbH, Hamburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Bezeichnung „Büsumer“ bezieht sich auf die Rezeptur, Beschaffenheit und den Geschmack. Die Namensgebung entspricht anderen Bezeichnungen wie Königsberger Klops oder ungarisches Gulasch. Orts- und Regionalbezeichnungen in Produktnamen weisen nur in Ausnahmefällen auf einen Herstellungsort hin. Bei einem Preis von unter 2 Euro kann der Verbraucher davon ausgehen, dass keine echten Krabben enthalten sind, da der Preis für ein Kilo Krabbenfleisch inzwischen 28 Euro beträgt.

Ergebnis

Im August 2020 haben wir den Hersteller erneut um eine Stellungnahme gebeten. Dazu liegt uns bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de