Das ärgert beim Einkauf:

Rewe Beste Wahl Quinoa mit Gemüse

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Doppelt so viel Bulgur wie Quinoa enthalten, vorne aber nur Quinoa erwähnt.
getaeuscht

Die Bezeichnung „Quinoa mit Gemüse“ weist auf Quinoa als Hauptzutat hin. Tatsächlich enthält das Produkt doppelt so viel Bulgur wie Quinoa, womit der Verbraucher nicht gerechnet hat. Der Hersteller sollte daher das Gericht umbenennen oder die Zusammensetzung ändern.

Der erste Teil des Produktnamens auf der Schauseite preist die Zutat QUINOA als Hauptbestandteil an, welcher jedoch nur zu 15 Prozent enthalten ist. Die Hauptzutat BULGUR hingegen mit einem Anteil von 31 % wird überhaupt nicht im Produktnamen erwähnt.
Verbraucher aus Waibstadt vom 18.04.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Produktbezeichnung lautet „Quinoa mit Gemüse“. Auf der Vorderseite gibt es keinen Hinweis auf Bulgur. Die Zutatenliste auf der Rückseite benennt zuerst Bulgur gegart 31 Prozent, danach Quinoa gegart 15 Prozent. Danach folgen die Zutaten Zucchini, Kichererbsen sowie weitere Zutaten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Nach der Verordnung muss jedes verpackte Lebensmittel mit einer rechtlich vorgeschriebenen, einer verkehrsüblichen oder einer beschreibenden Bezeichnung bezeichnet sein. Sie soll gewährleisten, dass die wichtigsten Eigenschaften eines Lebensmittels genannt sind, dass die Art des Produktes leicht erkennbar ist und eine Verwechslung mit vergleichbaren Erzeugnissen ausgeschlossen wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf Grund der Bezeichnung erwarten Verbraucher naheliegend ein Gericht, bei dem Quinoa die Hauptkomponente ist. Sie können die Bezeichnung als täuschend empfinden, wenn sie auf der Rückseite durch die Zutatenliste erfahren, dass doppelt so viel Bulgur wie Quinoa enthalten ist. Hinzu kommt, dass Bulgur (Produkt aus Weizen) im Vergleich zu Quinoa preisgünstiger ist. Umso verständlicher ist der Ärger über die unzutreffende Bezeichnung.

Fazit:

Die Bezeichnung soll Aufschluss über die tatsächliche Zusammensetzung des Fertiggerichtes geben. Der Hersteller sollte daher das Gericht umbenennen oder die Zusammensetzung ändern.

Stellungnahme Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 31.07.2017 hat Rewe nicht reagiert.

Ergebnis

Es wurde eine Abverkaufsfrist bis Ende November 2017 vereinbart.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de