So haben Hersteller reagiert:

Schwartau Frutivia, Beispiel Sorte Erdbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Vom Markt genommen. Werbung „nur mit der Süße aus Früchten und Stevia*“ widerspricht dem zugegebenen Fruktose-Glukose-Extrakt
Geändert

„Nur mit der Süße aus Früchten“ verweist unserer Ansicht nach klar auf den Zucker, der natürlicherweise in den Erdbeeren steckt. Verbraucher müssen nicht erwarten, dass ein aus Früchten isolierter Zucker dahinter steckt. Sie können sich daher verständlicher Weise getäuscht sehen, wenn das der Fall ist.
Der Anbieter sollte auf die missverständliche Werbung verzichten.

So wie ich das Produkt aufgrund der Kennzeichnung auf der Vorderseite verstehe, wird die Süße allein aus den enthaltenen Erdbeeren und etwas Stevia (als Steviolglykosid) erzeugt. Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt aber: Man hat einen Fruktose-Glukose-Extrakt aus beliebigen Früchten genommen, was für mich nichts anderes ist als aufgespaltener Haushaltszucker. Dann hat man Erdbeeren zugesetzt, am Ende der Zutatenliste erst wird Stevia als Süßstoff genannt.
Frau W. aus Dallgow-Döberitz vom 14.08.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Der Produktname ist durch den Zusatz „Nur mit der Süße aus Früchten und Stevia*„ ergänzt. Abgebildet ist auf der Schauseite neben drei dicken Erdbeeren ein stilisiertes Blatt mit dem Schriftzug „Mit Steviol-Glykosiden aus Stevia“. Der *-Hinweis ist nur auf der Rückseite aufgelöst mit einer Erklärung zur Stevia-Pflanze. Es wird dort erläutert: „…Die Steviablätter werden dort (Südamerika) schon seit Generationen zum Süßen von Speisen und Getränken verwendet.“ Dass die Blätter in Europa in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen und lediglich die Verwendung des Süßstoffes Stevioglycosid erlaubt ist, wird dabei nicht erwähnt. Auf dem Deckelrand und der Rückseite ist zusätzlich ein um 30 % verringerter Kaloriengehalt ausgelobt.
Auf der Rückseite können Verbraucher aus der Zutatenliste erfahren, dass mit „Süße aus Früchten“ nicht nur der Zucker der Erdbeeren gemeint ist, sondern der Brotaufstrich mit zugesetztem Fruktose-Glukose-Extrakt aus Früchten und Steviolglycosiden gesüßt ist.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

„Stevia“ ist vielen Verbrauchern als kalorienfreies Süßungsmittel aus der Steviapflanze bekannt. Es hat das Image eines naturbelassenen Lebensmittels, weshalb die Anbieter damit gesüßter Lebensmittel auch gerne mit dem Zusatz von „Stevia“ werben und oft nur im Kleingedruckten erwähnen, dass lediglich der aus den Blättern isolierte Süßstoff Steviolglycoside im Produkt stecken darf. Die Steviolglykoside haben eine sehr hohe Süßkraft und einen deutlichen Eigengeschmack, weshalb in Lebensmitteln nur kleine Mengen Verwendung finden. Mit Steviolglycosiden gesüßte Lebensmittel benötigen daher für den gewohnten Süßgeschmack noch Süße aus anderen Lebensmitteln, Zucker oder Süßungsmittel (Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe).
Verbraucher können unserer Meinung nach nachvollziehbar erwarten, dass der Zucker aus den Erdbeeren gemeinsam mit Stevia für eine ausreichende Süße sorgen kann.

Fazit:

Nach Meinung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter auf die Werbung „Nur mit der Süße aus Früchten…“ verzichten.

Stellungnahme der Schwartau Werke GmbH und Co. KGaA, Bad Schwartau

Unser Produkt Schwartau Frutivia Erdbeere wird mit Steviol-Glycosiden aus Stevia sowie mit der Süße aus Früchten (Fruktose-Glukose-Extrakt aus verschiedenen Früchten) gesüßt. Durch die Verwendung von Steviol-Glycosiden enthält der Fruchtaufstrich 30 % weniger Kalorien als eine Extra Konfitüre mit einem Zuckergehalt von 61g / 100 g. Die Kombination aus Stevia und der Fruktose-Glukose-Extrakt aus Früchten sorgen für einen angenehmen Süßgeschmack. Denn Früchte alleine verleihen einem fruchtigen Brotaufstrich nicht die vom Konsumenten gewünschte Süße. Zudem gibt der Fruktose-Glukose-Extrakt den Fruchtaufstrichen eine angenehme, vom Konsumenten akzeptierte Konsistenz.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt vom Markt genommen wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de