So haben Hersteller reagiert:

SeaGold Seelachs-Filetspitzen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Bisheriger Name „Filetspitzen“ ist nach rechtlichen Schritten nicht länger erlaubt. Abverkauf bereits erzeugter Ware vereinbart.
Geändert

Der Produktname „Seelachs-Filetspitzen“ und die Abbildung eines gewachsenen Fischstücks mit Panade vermitteln den Eindruck einer besonderen Fischqualität. Abbildung und Name der „Filetspitzen“ passen nicht zum Inhalt und zur Bezeichnung „Seelachszubereitung, aus Fischstückchen zusammengefügt und in Filetform gefertigt“.

Das Produkt wirbt (GROß) mit „Seelachs Filet Spitzen“, nach sachgerechter Zubereitung wurden wir aber mit einer matschigen recht geschmacklosen Fischmasse überrascht, die sehr intensiv nach Fisch roch. Es handelt sich jedenfalls nicht um Filetspitzen, sondern um einen wässrigen Fischbrei. Das Bild auf der Verpackung verspricht mir ebenfalls gewachsenes Stück Fisch (paniert), was mich zum Kauf des Produktes überzeugte. Wir waren von diesem Lebensmittel sehr enttäuscht, preislich lag es bei den Kosten für echtes Filet, was an dieser Stelle wirklich eine absolute Frechheit ist.
Verbraucherin aus Schönheide vom 02.03.2017

Angabe "Seelachs Filetspitzen" auf der Verpackung, obwohl es sich um ein aus Fischresten gefertigtes Formstück handelt (die Angaben hierzu befinden sich in kleinster Schrift auf der Seite der Verpackung) [Anmerkung der Redaktion: Die Bezeichnung auf der Verpackungsseite lautet: „Seelachszubereitung aus Fischstücken zusammengefügt, in Filetform gefertigt.] Außerdem stellt das Foto auf der Verpackung eindeutig Filet dar. In Wirklichkeit handelt es sich um minderwertige Fischstücke. Hier wird der Verbraucher so richtig über den Tisch gezogen.
Verbraucher aus Neuburg vom 21.10.2016

Das Wort Filetspitzen legt nahe, dass es sich um gewachsene Fischstücke handelt. Auch die Form der Stücke sieht aus wie die Endstücke. Es handelt sich jedoch wie aus der Zutatenliste ersichtlich um eine Fischzubereitung aus zusammengefügten Stückchen (Fischstäbchenprinzip).
Verbraucher aus Hagen vom 19.07.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zu den ursprünglichen Verbrauchermeldungen:

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Seelachs-Filetspitzen Müllerin Art“ zeigt ein gewachsenes Stück Fisch. Auf der Verpackungsseite steht die Bezeichnung „Seelachszubereitung aus Fischstücken zusammengefügt, in Filetform gefertigt, praktisch grätenfrei, paniert, tiefgefroren. Laut Zutatenverzeichnis besteht die Seelachs-Zubereitung aus 82 Prozent Seelachs und Kartoffelstärke sowie einer Panade mit 18 Prozent.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, den Hinweis: „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen.

Die Leitsätze für Fisch definieren Fischerzeugnisse als Lebensmittel aus Fischen oder Fischteilen, die durch geeignete Verfahren auch unter Verwendung von Zutaten gar gemacht, zum Verzehr zubereitet oder durch Trocknen haltbar gemacht sind.

Außerdem gelten für Fischerzeugnisse wie tiefgefrorene Fische besondere Beurteilungsmerkmale. So werden die aus tiefgefrorenen Blöcken geschnittene Portionen mit „…-Portionen“, „…-Tafeln“, „…-Schnitten“ oder gleichsinnig bezeichnet. Bei Hinweis auf Filet wird die Zerteilung durch die Angabe „…filet, aus Blöcken geschnitten“ oder gleichsinnig kenntlich gemacht, beispielweise „Portionsfilet, aus Blöcken geschnitten, in Filetform gefertigt“.

Dagegen wird bei Portionen, die aus tiefgefrorenen Blöcken mit Anteilen von zerkleinertem Fischfleisch geschnitten sind, die Angabe „…filet“ nicht verwendet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Seelachs-Filetspitzen suggeriert auf der Schauseite eine besondere Fischqualität, die aus einem gewachsenen Stück Fisch stammt. Fisch, der aus Blöcken geschnitten und in Filetform gefertigt wurde, werden Verbraucher dagegen nicht erwarten. Zudem handelt es sich bei dem Fischanteil um eine sogenannte „Fischzubereitung“, die außer Fisch weitere Zutaten wie Kartoffelstärke enthält.

Fazit:

Kennzeichnung und Aufmachung der „Filetspitzen“ auf der Schauseite passen nicht zu einer Fischzubereitung „aus Fischstücken zusammengefügt, in Filetform gefertigt“.

Stellungnahme der Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Maxhütte-Haidorf

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.09.2017 mit Bitte um Stellungnahme liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter sagt zu, die „Filetspitzen“ – nach Ablauf der Aufbrauchsfrist von sechs Monaten –, nicht länger in der kritisierten Aufmachung zu vermarkten. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de