So haben Hersteller reagiert:

Simply Sunny Nuss-Mix ungeröstet

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Verbraucherzentrale Hamburg mahnte erfolgreich ab: Abgebildete Paranuss entfernt – seit Februar 2017 passt die abgebildete Nussmischung zum Inhalt des „Nuss-Mix“
Geändert

Die Verpackung des „Simply Sunny Nuss-Mix ungeröstet“ zeigt fünf unterschiedliche Nussarten. Tatsächlich enthalten sind jedoch nur vier, die Paranüsse fehlen. Abgebildete Zutaten sollten mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen.

Auf der Produktverpackung sind Nüsse abgebildet, unter anderem eine Paranuss. Es wird der Eindruck erweckt, als ob die abgebildeten Nüsse in der Packung enthalten sind. Tatsächlich sind jedoch keine Paranüsse enthalten, was man allerdings erst feststellt, wenn man auf der Rückseite die kleingedruckte Zutatenliste liest.
Verbraucherin aus Offenbach vom 12.01.2017

Auf dem Produktbild von SIMPLYSUNNY Nuss-Mix ungeröstet ist u.a. eine Paranuss abgebildet, was mir als Verbraucher signalisiert, dass in der Verpackung auch Paranüsse enthalten sind. Leider musste ich zuhause feststellen, dass gar keine Paranüsse enthalten sind. Ein Blick auf die Rückseite der Verpackung zeigt bei den Zutaten, dass auch keine Paranüsse enthalten sind. Hier wird man als Verbraucher durch das Produktbild getäuscht.
Verbraucher aus Ottweiler vom 15.11.2016

Darum geht’s:

Der Nuss-Mix wird auf der Vorderseite der blickdichten Tüte mit einer Abbildung von einer Mandel, einer Cashewnuss, einer Walnusshälfte, zwei Haselnüsse und einer Paranuss beworben. Laut Zutatenliste und in der Packung befindet sind jedoch keine einzige Paranuss.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei einer Nussmischung davon ausgehen, dass alle abgebildeten Nussarten enthalten sind.

Fazit:

Abgebildete Nussarten sollten bei einer Nussmischung auch als Zutaten enthalten sein.

Stellungnahme der Märsch Importhandels-GmbH, Lieferant für penny, Ulm

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.11.2016 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Abbildung der Paranuss entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de