Das ärgert beim Einkauf:

Toni‘s Freilandeier

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mit Herkunft aus Bayern und Bio-Siegel beworben, aber tatsächlich aus konventioneller Haltung in Österreich
getaeuscht

Die Eier 'Tonis Freilandeier' sind weder aus Bayern, noch Bio Qualität, wie es ausgepriesen ist. Die Eier kommen aus Österreich und haben kein Bio-Siegel auf der Packung. Es sind lediglich Eier aus Freilandhaltung. Durch die Aufmachung an der Preisauszeichnung fühle ich mich in die Irre geführt.
Verbraucher aus München vom 24.05.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Neben der Bezeichnung „Eier Freiland Toni‘s“ und der Preisangabe weist das Regaletikett prominent auf Bio-Eier und Herkunft aus Bayern hin. Die Eier im Regal sind zwar „Toni‘s Freilandeier“, aber es handelt sich weder um Bio-Eier noch um Eier bayerischer Herkunft.
Das Handelsunternehmen von Rewe sollte die widersprüchliche Kennzeichnung korrigieren.

Darum geht’s:

Rewe bewirbt „Toni‘s Freilandeier“ am Verkaufsregal mit dem staatlichen Logo „Geprüfte Qualität-Bayern“ und dem deutschen Bio-Siegel. Auf dem Karton sind die Eier weder mit dem Bio-Siegel noch mit dem Qualitätskennzeichen Bayern versehen. Hier findet sich dagegen ein klein gedruckter Hinweis „Österreichische Eier aus Freilandhaltung“. Verbraucher, die sich beim Einkauf auf die Angaben am Regal verlassen, können sich getäuscht sehen, da sich die Angaben am Regal und auf der Verpackung widersprechen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Herkunft oder die Qualität. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Nach der EU-Ökoverordnung muss auf der Verpackung von Bio-Lebensmitteln neben dem europäischen Bio-Siegel auch die Nummer der Ökokontrollstelle angegeben sein.

Das staatliche Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität-Bayern“ legt für Eier fest, dass diese in Bayern erzeugt und verpackt werden sowie weitere spezifische Qualitätskriterien erfüllen. Mit dem Siegel darf nur werben, wer einen Nutzungsvertrag mit dem Lizenzgeber hat.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beim Einkauf sieht der Verbraucher neben dem Preisschild das Bio-Siegel und das Logo „Geprüfte Qualität-Bayern“. Verbraucher werden entsprechend Bio-Eier aus Bayern erwarten. Beides trifft laut Kennzeichnung auf der Verpackung aber nicht zu. Viele Verbraucher nutzen diese Zeichen zur Orientierung beim Einkauf. Wenn sich die Kennzeichnung auf der Verpackung nicht wiederfindet und auf eine andere Herkunft und Qualität hinweist, kann dies aus Sicht der Verbraucherzentrale Käufer verwirren oder zu Fehlkäufen führen.

Fazit:

Angaben am Verkaufsregal und auf der Verpackung sollten sich nicht widersprechen. Der Hersteller sollte das Bio-Siegel und das Zeichen „Geprüfte Qualität-Bayern“ am Verkaufsregal entfernen.

Stellungnahme Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 06.06.2017 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de